Dauerhafte Energiekosten auf dem aktuell hohen Niveau würden 30 % der Selbstständigen überfordern

 

(GFD 12/2022) Die Energiepreisinflation belastet Selbstständige sowohl kostenseitig als auch nachfrageseitig, wie eine aktuelle Befragung von KfW Research unter den Nutzern der Gründerplattform ( www.gruenderplattform.de) zeigt. Bei zwei Dritteln haben sich die monatlichen Energiekosten ihrer selbstständigen Tätigkeit im Laufe dieses Jahres erhöht. Knapp 40 % berichten von einer gesunkenen Nachfrage nach ihren Produkten und Dienstleistungen. Wenn Energiekosten dauerhaft auf dem aktuell hohen Niveau blieben, sehen sich 30 % der befragten Selbstständigen finanziell überfordert. Ein Fünftel (21 %) geht davon aus, aufgrund der Energiekrise die Geschäftstätigkeit wahrscheinlich aufgeben zu müssen.

 

Von den Selbständigen, die durch gestiegene Energiepreise betroffen sind, gibt rund die Hälfte (45 %) die Kostensteigerungen zumindest teilweise an ihre Kunden weiter, wobei es 12 % bereits getan haben und weiter 33 % es noch planen. Für ähnlich viele ist es unmöglich, die gestiegenen Energiekosten weiterzugeben (40 %), weil sie Preiserhöhungen nicht durchsetzen können.

 

Die meisten Selbstständigen reagieren mit eigenen Maßnahmen auf die Energiekrise. 86 % haben eigene Energieeinsparungen bereits realisiert oder konkret geplant. Darüber hinaus hat ein Drittel (35 %) Energieeffizienzinvestitionen (bspw. erneuerbare Energieerzeugung oder Elektrifizierung der Wärmeversorgung) in ihrem Maßnahmenpaket und 29 % zielen auf langfristige Energielieferverträge ab. Es gibt aber auch einschneidendere Reaktionen. So haben 22 % Einschränkungen ihrer unternehmerischen Tätigkeit realisiert oder geplant und bei ebenfalls 22 % ist sogar eine Abwanderung ins Ausland Thema. Diese Reaktionen sind bei jenen häufiger, bei denen die Energiekostenentwicklung oder der Energiekostenanteil besonders hoch sind. Insgesamt beträgt der Energiekostenanteil bei vier von zehn Selbstständigen mehr als 10 %.

 

"Die Energiepreisinflation bringt viele Selbstständige an ihre Belastungsgrenze. Blieben die Energiekosten dauerhaft auf dem derzeit hohen Niveau, wären viele Selbstständige finanziell überfordert", sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. "Die gute Nachricht ist, dass die Mehrheit erwartet ihre Selbständigkeit auch bei dauerhaft hohen Energiekosten weiter ausüben zu können, auch trotz weiterer möglicher Energiepreiserhöhungen. Die für 2023 angekündigten Preisbremsen bei Gas, Fernwärme und Strom könnten die Energiekosten auf einem tragbaren Niveau halten - insbesondere mit begleitenden Energiesparmaßnahmen, die bereits viele der Selbstständigen umgesetzt haben. Mit Investitionen in Energieeffizienz können Kostensteigerungen gedämpft oder sogar vermieden werden. Bisher hat ein Drittel der Selbstständigen solche Investitionen bereits realisiert oder geplant - hier ist also noch Luft nach oben." Autor: www.kfw.de

 

Energiekrise: Nur knapp ein Drittel der Unternehmen hat Notfallplan

 

(GFD 11/2022) Die deutsche Wirtschaft rüstet sich für den Winter. Welche Unternehmen und Branchen auf den Ernstfall – einen Energieengpass – vorbereitet sind und wie, das zeigt eine aktuelle Randstad Studie.

Die unsichere Energieversorgung stellt die deutsche Wirtschaft vor große Herausforderungen. Sollte das Gas knapp werden oder gar ausbleiben, haben Unternehmen einen Notfallplan? Und wenn ja, welche Maßnahmen sind wahrscheinlich? Das hat das ifo-Institut gemeinsam mit Randstad Personalverantwortliche gefragt. Das Ergebnis der Personalleiterbefragung: Lediglich 29 % der deutschen Unternehmen haben vorgesorgt. Die Mehrheit – 51 % – verfügt über keinen Notfallplan. 21 % machten keine Angaben. 

 

63% der Unternehmen befürchten Einschränkung der Geschäftstätigkeit

 

Besonders bei kleinen Unternehmen klafft eine Lücke. Gerade einmal 15 % der Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden haben bereits einen Notfallplan, was zu tun ist, wenn die Energieversorgung kritisch wird. Mit steigender Mitarbeiterzahl dagegen nimmt die Anzahl der Unternehmen zu, die sich dafür gerüstet haben. 60 % der Firmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden haben für den Notfall vorgesorgt. Dabei rechnen insgesamt 63 % aller Befragten im Energie-Notfall mit einer Einschränkung der Geschäftstätigkeit.

 

„Die Folgen der Energie-Krise betreffen die gesamte Wirtschaft, auch und vor allem kleine Betriebe, die im Mittelstand großes wirtschaftliches Gewicht haben. Dass dort, wo die Auswirkungen am größten sind, nämlich in energieintensiven Branchen der Industrie, bereits Vorkehrungen getroffen wurden, zeigt, dass vorausschauende Planung wichtig ist“, erklärt Petra Timm, Pressesprecherin bei Randstad Deutschland. 43 % aller Industrieunternehmen haben sich gegen eine akute Energie-Knappheit gerüstet. Dort rechnen im Notfall 79 % der Unternehmen mit einer Einschränkung der Geschäftstätigkeit. Im Handel sind es nur 48 %. In dieser Branche haben lediglich 17 % einen Notfallplan, in der Dienstleistung sind es nur 25 %.

 

Unternehmen bauen Überstunden und Urlaub ab und drehen die Heizung runter

 

Welche Maßnahmen sehen Unternehmen vor, um einem Energieengpass zu begegnen? Die meisten halten Überstunden- und Urlaubsabbau für wahrscheinlich (83 %, 76 %). 65 % können sich die Senkung der Heiztemperatur ihrer Arbeitsstätten vorstellen. 62 % rechnen mit der Ausweitung des Homeoffice-Angebots. „In der aktuellen Situation ist Zusammenhalt wichtig. Welche Maßnahmen machen für das jeweilige Unternehmen Sinn? Gemeinsam an der Umsetzung zu arbeiten, darauf kommt es an. Hier, das zeigen die Ergebnisse, kommt HR eine wichtige Rolle zu”, betont Petra Timm. In 23 % der Unternehmen ist HR an der Ausarbeitung des Notfallplans beteiligt, den maßgeblich die Geschäftsleitung verantwortet (99 %). Der Betriebsrat wird in 14 % der Fälle eingebunden. Im Notfall würden 65 % der Unternehmen ihr Personal in Kurzarbeit schicken. Einen Abbau von Stellen halten 29 % für wahrscheinlich.

 

Über die Randstad-ifo-Personalleiterbefragung

 

Die hier vorgestellten Ergebnisse stammen aus der Randstad-ifo Personalleiterbefragung, die quartalsweise durch das ifo-Institut im Auftrag vom Personaldienstleister Randstad durchgeführt wird. Die Studie befragt bis zu 1000 Personalverantwortliche in deutschen Unternehmen unterschiedlicher Größen und Branchen.

 

Studie: Die Zahlungsmoral lässt nach

 

(GFD 09/2022)  Unternehmen in Deutschland vertrauen trotz des Ukraine-Kriegs, einer drohenden Energiekrise und der weiter schwelenden Corona-Pandemie weiterhin auf die Zahlungsfähigkeit ihrer Kunden. Im Jahr 2022 bieten 7 von 10 Firmen ihren Abnehmern Zahlungsziele an. Jedoch berichten im Hinblick auf die Zahlungsdisziplin 65% (+6 Prozentpunkte) von Zahlungsverzögerungen in den vergangenen 12 Monaten. Das sind Erkenntnisse aus der jährlichen Befragung des Kreditversicherers Coface zu Zahlungserfahrungen deutscher Unternehmen. Äußerst pessimistisch bewerten die Befragten die wirtschaftlichen Aussichten im kommenden Jahr. Zumal teilweise noch Altlasten aus der Coronakrise die Unternehmen belasten.

 

Von den befragten Unternehmen haben 71% ihren Kunden in den vergangenen 12 Monaten Zahlungsziele eingeräumt. Zum selben Zeitpunkt des Vorjahres waren es noch 74%. Hauptverantwortlich für diese Entwicklung sind Unternehmen, die überwiegend in Deutschland tätig sind. Von diesen bieten nur noch 68% Zahlungsziele an - während es bei exportorientierten Firmen ganze 81% sind. Eine Erklärung für dieses Phänomen könnten die längeren Lieferzeiten ins Ausland sein. "Man möchte ausschließen, dass die Rechnung den Kunden schneller erreicht als die Ware", sagt Coface-Volkswirtin Christiane von Berg. "Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anspannung leicht gestiegen. Die Unternehmen bleiben wachsam und versuchen nach wie vor, möglichst früh an ihr Geld zu kommen." Indiz dafür bleiben die kurzen Zahlungsfristen, die weiterhin die deutsche Unternehmenslandschaft dominieren. 90% fordern ihr Geld im Jahr 2022 innerhalb von 60 Tagen. Die durchschnittliche Lieferantenkredit-Laufzeit beträgt wie bereits im Vorjahr 33 Tage. Zum Vergleich: In China betrug die Zahlungsfrist bei der letzten Befragung im Schnitt 77 Tage.

 

Groß- und Einzelhandel und Papierbranche ziehen Schrauben enger

 

Um jeweils 6 Tage wurden die Zahlungsfristen im Groß- und Einzelhandel sowie im Papier- und Verpackungssektor im Vergleich zum Vorjahr verkürzt. "Gerade die Papier- und Verpackungsindustrie hat als ohnehin energieintensive Branche auch mit gestiegenen Rohstoffpreisen, beispielweise für Holz, Kartonagen oder Altpapier zu kämpfen, wie die Insolvenz des Toilettenpapierherstellers Hakle verdeutlicht. Hier möchte man jetzt offenbar die eigene Liquidität früher sicherstellen", sagt Christiane von Berg. Deutlich mehr Zeit zur Begleichung von Rechnungen haben 2022 die Kunden im Bereich Agrar- und Lebensmittel, hier verlängerte sich die Zahlungsfrist um mehr als eine Woche auf 36,2 Tage (+8,4 Tage). Die mit Abstand großzügigste deutsche Branche ist der erstmals in die Auswertung eingeflossene Finanzsektor mit 67 Tagen.

 

Wieder mehr Zahlungsverzögerungen - Pharma-Chemie an der Spitze

 

Die Zahlungsmoral von Kunden deutscher Firmen hat sich 2022 wieder verschlechtert. Im vergangenen Jahr war der Anteil von Unternehmen, die Zahlungsverzögerungen erlebten, noch von 68% (2020) auf 59% zurückgegangen. In der aktuellen Befragung geben nun 65% (+6 Pp.) an, in den vergangenen 12 Monaten betroffen gewesen zu sein. In 10 der 13 untersuchten Branchen berichten mehr Firmen von Zahlungsverzögerungen, lediglich in der Textil- und Bekleidunsindustrie (61%; -9 Pp.) sowie in der Holzbranche (57%; -1 Pp.) verbesserte sich die Zahlungsdisziplin. "Dennoch ist die Zahlungsmoral insgesamt weitaus besser als vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie. Denn 2019 berichteten noch 82% der befragten Unternehmen von Zahlungsverzögerungen", sagt Christiane von Berg. "Spitzenreiter" ist 2022 der Pharma-Chemie-Sektor, wo drei Viertel (76%) der Befragten von Zahlungsverzögerungen betroffen waren - ein Plus von 21 Prozentpunkten gegenüber 2021. Die Dauer des durchschnittlichen Zahlungsverzugs stieg zwar 2022 um einen Tag auf 28,7 Tage. Dennoch ist dies der zweitniedrigste Wert seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2016.

 

Pessimisticher Blick in die Zukunft

 

Im Hinblick auf die wirtschaftliche Perspektive waren die Unternehmen noch nie so pessimistisch: 2023 erwarten 38% der Umfrageteilnehmer eine Verschlechterung ihrer Geschäftslage. Demgegenüber stehen 14%, die für 2023 optimistisch sind - eine Bilanz von -24 Saldenpunkten. Die übrigen Befragten blicken neutral in die Zukunft. Getrübte Aussichten sind in nahezu allen untersuchten Bereichen festzustellen. Die Holzbranche ist am skeptischsten, was ihre geschäftliche Zukunft angeht (-60 Sp.), gefolgt von der Pharma-Chemie-Branche (-41 Sp.), dem Baugewerbe (-39 Sp.) und dem Groß- und Einzelhandel (-37 Sp.). Diese Bereiche scheinen am meisten unter der Dürre in Deutschland, den stark steigenden Rohstoff- und Verbraucherpreisen sowie den Engpässen in der Lieferkette zu leiden. Die einzigen Branchen, die insgesamt optimistischer auf das kommende Jahr blicken, sind die Informations- und Kommunikationsbranche sowie der Maschinenbau.

 

Welche Altlasten bleiben aus der Coronakrise?

 

Nach zweieinhalb Jahren Pandemie und mitten im Ukraine-Krieg steuert Deutschland geradewegs auf eine Rezession zu. Zwei spannende Fragen lauten: In welchem Zustand werden deutsche Unternehmen in diese schwierigen Zeiten gehen? Und welche Altlasten bleiben aus der COVID-19-Krise? In den vergangenen 12 Monaten haben noch 30% der Umfrageteilnehmer staatliche Coronahilfen in Anspruch genommen (gegenüber 48% im Jahr 2021). Die beliebteste Maßnahme war auch 2022 das Kurzarbeitergeld, das 75% (-13,8 Pp. gegenüber 2021) der Teilnehmer, die staatliche Unterstützung in Anspruch genommen haben, beantragten. Im Vergleich zum letzten Jahr wurden Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stärker nachgefragt (29%; +7,8 Pp.) und auch die Überbrückungshilfen des Bundes wurden deutlich häufiger genutzt. Von diesen Maßnahmen müssen nur die Darlehen zurückgezahlt werden. "Im Falle der KfW-Darlehen gibt es maximal zwei tilgungsfreie Jahre, bevor das Unternehmen mit der Rückzahlung des Darlehens beginnen muss. Das bedeutet, dass für viele Unternehmen die Rückzahlungszeit jetzt beginnt, wo die wirtschaftlichen Aussichten sehr pessimistisch sind. Dies könnte zu einem spürbaren Anstieg der Zahlungsverzögerungen im Jahr 2023 führen", sagt Christiane von Berg.

 

E-Rechnung statt Papierberge: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

 

Ein Drittel aller Unternehmen in Deutschland erstellen Rechnungen noch überwiegend oder ausschließlich in Papierform

 

(GFD 06/2020) Die öffentliche Verwaltung treibt den Abschied vom Papier voran: Ab dem 27. November 2020 wird die elektronische Rechnungsstellung und -übermittlung für alle Unternehmer, die im Auftrag des Bundes tätig werden, Pflicht. Länder und Kommunen müssen bereits seit April elektronische Rechnungen annehmen. Für viele Unternehmen ist diese Umstellung eine Herausforderung, immerhin erstellt derzeit noch ein Drittel Rechnungen überwiegend oder sogar ausschließlich in Papierform (33 Prozent). Der Digitalverband Bitkom hat jetzt eine neue Version des Faktenpapiers „10 Merksätze für elektronische Rechnungen“ veröffentlicht, das kleinen, mittleren und großen Betrieben bei der Umstellung auf die E-Rechnung hilft. Denn diese muss in einem bestimmten strukturierten Format erstellt werden und eine automatische Verarbeitung ermöglichen – es handelt sich also nicht um eine elektronisch versendete Rechnung, die etwa als PDF an eine Mail angehängt wird.

 

„Die E-Rechnung hilft, Papierberge in deutschen Unternehmen und in der Verwaltung abzubauen. Und sie macht die Unternehmen wettbewerbsfähig und zukunftsfest. Eine Rechnung auf Papier oder als PDF ist nicht mehr zeitgemäß“, sagt Nils Britze, Bereichsleiter Digitale Geschäftsprozesse beim Bitkom. „Die Vorteile der E-Rechnung liegen auf der Hand: Die Rechnungsstellung und -verarbeitung werden einfacher und schneller, die Unternehmen sparen Portokosten und Personalressourcen und schonen vor allem die Umwelt, weil weniger Papier verbraucht wird und Transportwege wegfallen.“ Die Einführung der E-Rechnung geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die den grenzüberschreitenden Handel des europäischen Binnenmarktes stärken soll. Es ist zu erwarten, dass von der Regelung eine erhebliche Impulswirkung für die gesamte Wirtschaft ausgeht und künftig auch Unternehmen untereinander verstärkt auf die elektronische Rechnung setzen. Britze: „In Deutschland hat sich in den vergangenen zwei Jahren schon viel getan: Nutzten 2018 noch 19 Prozent der Unternehmen die E-Rechnung, sind es in diesem Jahr bereits 30 Prozent. Es ist wichtig, dass sich jetzt auch alle anderen Unternehmen mit diesem Thema auseinandersetzen.“ Autor: www.bitkom.org

 

Fehlerhafte Gewerbeabrechnungen: Unternehmen zahlen im Schnitt 13 Prozent zu viel an Nebenkosten

 

(GFD 04/2020) Während der Corona-Krise beschäftigen sich viele Unternehmen mit der Frage, wie sie Ausgaben einsparen können. Für sie lohnt sich oft ein genauerer Blick auf die Nebenkosten: Aufgrund intransparenter Abrechnungen verlieren Firmen unbemerkt viel Geld. Einer Analyse des Mietrechtsexperten Mineko (www.mineko.de) zufolge sind 82 Prozent der Gewerbeabrechnungen fehlerhaft und fallen im Schnitt um mehr als 2.000 Euro zu hoch aus. Jede fehlerhafte Abrechnung ist somit um 13% überhöht. Die Prop- und Legaltech-Plattform hat über 1.200 gewerbliche Nebenkostenabrechnungen aus den Bereichen Büro, Gastronomie, Einzelhandel, Praxis sowie Apotheke auf ihre Richtigkeit überprüft.

 

Büros am häufigsten betroffen, Gastronomen mit den teuersten Fehlberechnungen

 

Je nach Branche variiert sowohl die Fehlerquote unter den Abrechnungen als auch die durchschnittliche Höhe der falsch abgerechneten Kosten. Der Untersuchung zufolge enthalten Nebenkostenabrechnungen für Büroräume am häufigsten Fehler. Von über 500 untersuchten Fällen waren 94 Prozent inkorrekt, die durchschnittliche Fehlerhöhe lag bei rund 3.500 Euro.

 

Apotheken waren mit einer Fehlerquote von 92 Prozent bei über 100 Überprüfungen am zweithäufigsten betroffen. Von ihnen wurde im Schnitt knapp 1.200 Euro zu viel verlangt. Bei den über 200 untersuchten Arztpraxen wurden in 87 Prozent der Fälle Fehler entdeckt und durchschnittlich 1.800 Euro falsch abgerechnet. Die über 300 überprüften Abrechnungen von Unternehmen im Einzelhandel waren zu 79 Prozent inkorrekt und setzten die Nebenkosten um durchschnittlich 3.300 Euro zu hoch an. Mit einer Fehlerquote von 65 Prozent war die Gastronomie seltener betroffen, obgleich die Branche mit durchschnittlich 6.800 Euro die teuersten Fehlberechnungen enthielt.

 

Falsch abgerechnete Posten treiben Nebenkosten in die Höhe

 

In vielen Gewerbeabrechnungen sind Kostenpositionen angegeben, deren Umlegung zuvor nicht vertraglich oder aber unbestimmt vereinbart worden ist. Hierzu gehören vor allem sonstige Betriebskosten wie die Wartung von sämtlichen technischen Anlagen eines Gebäudes. Oft werden auch unkonkrete Kostenpositionen abgerechnet, die die Wartung zweier technischer Anlagen beinhalten, aber nicht spezifisch voneinander getrennt worden sind. Die Wartung von Feuerlöschern kann z.B. nach Vereinbarung grundsätzlich umlegbar sein, die Wartung von Wandhydranten hingegen, sofern nicht konkret vereinbart, nicht. Vermieter vermischen also technischen Anlagen und die daran getätigten, gegebenenfalls nur teilweise umlegbaren Arbeiten häufig miteinander.

 

Die finanzielle Umlegung dieser vom Vermieter vorgenommenen Maßnahmen auf den gewerblichen Mieter schlägt demnach mit hohen Kosten zu Buche. Unternehmen sollten ihre erhaltenen Nebenkostenabrechnungen daher präzise auf die angegebenen Posten überprüfen lassen. Mineko bewertet auf Grundlage aktueller Rechtsprechung die Umlagefähigkeit einzelner vereinbarter oder unkonkret vereinbarter Betriebskosten.

 

Chris Möller, Gründer und Geschäftsführer von Mineko, sagt:

 

"Unternehmen, die Gebäudeflächen anmieten, verlieren jedes Jahr unbemerkt Tausende Euro aufgrund von Fehlern in Nebenkostenabrechnungen. Die wenigsten Gewerbeabrechnungen sind zu hundert Prozent korrekt. Abgesehen von kalkulatorischen Fehlern werden in vielen Fällen fälschlicherweise Positionen auf das Gewerbe umgelegt, die nicht oder nur unbestimmt im Mietvertrag vereinbart worden sind oder deren Umlagefähigkeit aufgrund von aktueller Rechtsprechung sogar gänzlich für obsolet erklärt worden ist. Unternehmen und Einrichtungen sollten sich daher die Zeit nehmen, ihre Nebenkostenabrechnungen genauestens unter die Lupe zu nehmen. Nur so können sie Widerspruch einlegen, dem Vermieter potenzielle Fehlberechnungen aufzeigen und hohe Summen sparen. Bei Bedarf stehen Mietrechtsexperten wie Mineko zur Seite, um unabhängige Prüfungen durchzuführen."

Autor: www.mineko.de

 

Büro der Zukunft: Aus Großraum wird flexibles Multi-Space

 

(GFD 04/2020) Home-Office und Büro in Zeiten von Covid-19 und Mobilität: Wechselspiel zwischen digitaler Zurückgezogenheit sowie offenem Austausch im Büro wird zunehmen

 

Auch wenn in Zeiten von Covid-19, Home-Office und Mindestabstand aktuell viele Großraumbüros ausgedünnt sind, sehen Experten die Büroform weiter auf dem Vormarsch. "Die hohe Nachfrage nach Videokonferenzen verdeutlicht, dass gemeinsame Kommunikation und der Austausch im interdisziplinären Team im 21. Jahrhundert den Hebel für Wertschöpfung darstellen. Großraumbüros bilden aber nicht nur die Drehscheibe für Wissen und Kreativität - was teilweise auch virtuell umsetzbar wäre. Zukunftsorientierte Bürokonzepte passen sich als Multi-Space-Lösungen flexibel an agile Arbeitsformen und sich verändernde Tätigkeiten an. Sie fördern als Möglichkeitsraum stets neue Prozesse, Erkenntnisse und Ergebnisse, indem der Raum selbst zum Medium für Möglichkeiten wird", erklärt Timo Brehme, Gründer und Geschäftsführer des Beratungsunternehmens CSMM, das deutschlandweit Bürokonzepte umsetzt und zu den führenden Anbietern am Markt zählt.

 

"Die aktuelle Situation wird den Wandel in der Bürolandschaft weiter beschleunigen. Nach der Corona-Krise wird der Blick auf die Bürowelt ein anderer sein", ist sich Brehme sicher. Die Zukunft liege nicht in der Heimarbeit, sondern wie bereits vor der Krise im steten Wechsel zwischen Arbeitsumgebungen. "Die Forschung zeigt, dass unterschiedliche Lern- und Arbeitsorte stimulierend auf das Gehirn und damit die Leistung wirken. Agile Unternehmen und Mitarbeiter nutzen dies, indem sie bestimmte Tätigkeiten an verschiedenen Orten vornehmen", erklärt Brehme.

 

Dafür muss das Büro verschiedene Arbeitsplatzszenarien anbieten. Es muss als Möglichkeitsraum neu gedacht und konzipiert werden. Ein Großraumbüro ist mehr als ein großer Raum, in dem Schreibtische und Mitarbeiter ohne Grenzen nebeneinander arbeiten. Richtig geplant ermöglicht es einerseits fokussiertes Arbeiten, andererseits ein kommunikatives Miteinander für bestimmte Tätigkeiten. Dafür braucht es spezielle Flächen, um sich zu treffen und zu sprechen wie auch um nachzudenken und sich zu konzentrieren. Der Architekt und Experte warnt davor, das Heil in einer Büroform allein zu suchen.

 

Das gilt vor allem dann, wenn diese falsch konzipiert ist. Beispiel Großraum: Das Entfernen von Wänden und Platzieren von schönen Möbeln reicht nicht aus. "Viele Büros wurden in den letzten Jahren zu Großraumbüros umfunktioniert. Dabei wurden aber eben genau diese groben Fehler gemacht, die zu viel Unzufriedenheit auf Arbeitnehmerseite geführt haben." Durchdachte Bürolandschaften indes können mehr. Die aktuelle "Office Analytics"-Studie des Fraunhofer-Instituts zeigt, dass gute Arbeitsumgebungen sowohl die Motivation als auch die Leistungsbereitschaft von Mitarbeitern steigern. Laut CSMM müssen die Büros dafür jedoch von Anfang an richtig geplant und umgesetzt werden. Brehme: "Ein Großraumbüro benötigt ein durchdachtes Konzept, das sich an den Arbeitsprozessen des einzelnen Unternehmens orientiert. Erst so kann sich der einzelne Mitarbeiter entfalten und so lassen sich die passenden Möglichkeiten für ein optimales Arbeiten finden. Mit guter Planung ermöglicht es Kreativität, Kommunikation und Serendipität - eine Reihe von glücklichen Zufällen, den Hauptfaktoren für die zeitgenössische Zielsetzung Innovation."

 

Das Großraumbüro der Zukunft dient damit nicht nur als feste Adresse und ein Identifikationspunkt für Unternehmen und Mitarbeiter. Die weiterentwickelte Mischform als Multi-Space ist laut CSMM fester Bestandteil der gesamten neuen Arbeitswelt und gleichzeitig Katalysator in der Wertschöpfung.

Autor: www.cs-mm.com

 

Ist aufgrund der Corona-Pandemie jetzt im Mietrecht alles erlaubt?

 

(GFD 04/2020) Die Bundesregierung erlaubt jetzt von der Corona-Pandemie gebeutelten Mietern, dass sie erst mal nicht mehr zahlen müssen. Also auch Gewerbemieter? Was tatsächlich gilt, erklären die beiden Ecovis-Rechtsanwälte Axel Keller in Rostock und Ulrich Schlamminger in Weiden.

 

 

Große Einzelhandelsketten wie Adidas, H&M oder KiK haben angekündigt, dass sie jetzt keine Miete mehr zahlen. Dürfen die das?

 

Axel Keller: Die konkreten Fälle kann ich nicht bewerten. Allerdings sind die Ankündigungen aus juristischer Sicht erklärbar.

 

Aber der Gesetzgeber hat doch nur Verbraucher und Kleinstunternehmer für einige Zeit von ihrer Leistungspflicht befreit.

 

Ulrich Schlamminger: Das stimmt. Und für Mietverträge gilt die Aussetzung der Leistungspflicht auch nicht. Der Gesetzgeber hat für Mietverträge nur einen Kündigungsschutz eingeführt. Die grundsätzliche Pflicht zur Mietzahlung hat er aber ausdrücklich aufrechterhalten.

 

Und wieso dann solche Ankündigungen?

 

Axel Keller: Nun, aus meiner Sicht ist Reden in der Krise immer die wichtigste Aufgabe und Jura nur die zweitwichtigste. Aber natürlich sollten Mieter und Vermieter in den nächsten Tagen prüfen, wie es nach dem konkreten Mietvertrag um die Zahlungspflicht bestellt ist.

 

Bedeutet „grundsätzliche“ Zahlungspflicht also, dass es Ausnahmen geben kann?

 

Ulrich Schlamminger: Ja, und zwar völlig unabhängig vom „Corona-Gesetz“. Wir bewegen uns hier im ganz normalen Miet- und Vertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

 

Gibt es dafür ein Beispiel?

 

Axel Keller: Nehmen Sie den Mietvertrag für ein Restaurant. Die Überlassung der Mieträume für den Betrieb einer Gastwirtschaft kann derzeit niemand ausüben. Denn alle Restaurantbetriebe sind geschlossen. Aber nach wie vor ist die Lieferung von Speisen erlaubt. Wir haben Gastwirte, die mit Foodtrucks Krankenhauspersonal versorgen, weil die Kantinen geschlossen sind.

 

Ulrich Schlamminger: Neben aller Kreativität der Gastronominnen und Gastronomen ist aber klar, dass der Zweck des Mietvertrags weggefallen ist, und somit auch die Geschäftsgrundlage. Daraus ergeben sich Fragen, die natürlich mit dem für uns Juristen bekannten ‚es kommt auf den Einzelfall an‘ zu prüfen sind. Eine pauschale Antwort, die für alle Mietverträge gilt, gibt es nicht.

 

Mieter und Vermieter sollten also miteinander sprechen, aber gegebenenfalls auch einen Anwalt um Rat fragen?

 

Ulrich Schlamminger: Unbedingt. Sicher wird es dabei um die aktuelle Situation gehen. Doch auf lange Sicht wollen Vermieter sicher keinen Leerstand, sondern sind an regelmäßigen Mietzahlungen interessiert.

 

Axel Keller: Wir empfehlen beiden Parteien aufeinander zuzugehen. Auf keinen Fall sollten Gewerbemieter jetzt mal einfach nicht mehr zahlen. Das gibt mehr Ärger, als man sich vorstellen mag.

Autor: www.ecovis.com

 

Der Lockdown hinterlässt erste Bremsspuren am Bürovermietungsmarkt

 

(GFD 04/2020) Deutschland hält den Atem an. Nicht nur gesundheitlich, sondern auch wirtschaftlich. Ein noch nie dagewesener "Lockdown" versetzt die hiesige Wirtschaft in eine Zwangsstarre mit ungewissem Ausgang.

 

Mit LUV wird in der Seefahrt die dem Wind zugewandte Seite eines Schiffes bezeichnet. Je nachdem wie stark der aktuelle Pandemie-Orkan den Kurs behindern wird, richtet sich danach auch die Schnelligkeit und die Ausprägung der wirtschaftlichen Erholung in "L"-, "U"- oder "V"-Form. "Auf welche Formation wir zusteuern werden erst die nächsten Wochen und Monate Auskunft geben können, wenn das gesamte Ausmaß der Rezession ersichtlich ist und die staatlichen Hilfspakete ausgelaufen sind. Aktuell steht zunächst einmal die akute Krisenbewältigung oder anders formuliert die Handlungsfähigkeit der Unternehmen im Vordergrund", so Helge Scheunemann, Head of Research JLL Germany. Für den Chef-Researcher von JLL daher wenig überraschend, dass Unternehmen aus fast allen Bereichen (Handel, Dienstleistungen und Bau) ihre Beschäftigungspläne gestoppt oder auf Eis gelegt haben. Nicht von ungefähr ist das ifo-Beschäftigungsbarometer im März um 4,6 auf 93,4 Punkte gefallen, der größte Rückgang seit Beginn dieses wichtigen Konjunkturindikators und auch die Wirtschaftsinstitute rechnen mittlerweile überwiegend mit einem mehr oder weniger deutlichen Rückgang der Wirtschaftsleistung zumindest in den nächsten beiden Quartalen.

 

Die eilig von der Regierung ins Leben gerufenen Hilfsprogramme sollen die akuten Rückschläge mildern. Insbesondere der milliardenschwere "Wirtschaftsstabilisierungsfonds" soll Firmen mit Kapital und Garantien stärken. Der Staat soll sich notfalls wie in der Finanzkrise vor mehr als zehn Jahren auch an Unternehmen beteiligen können. Für Unternehmer gibt es zudem Notkredite und ein Hilfspaket für Soloselbstständige und Kleinunternehmer. Darüber hinaus ist das in der Finanzkrise bereits recht erfolgreich eingesetzte Modell der Kurzarbeit wieder implementiert worden. Noch Anfang März wurde über sinkende Arbeitslosigkeit, kaum Kurzarbeit und massenhaft offene Stellen berichtet. Und jetzt? Eine komplette Kehrtwende. Die letzten zwei Wochen im März markieren eine historische Zäsur. Allein bis zum 27. März wurden Anträge auf Kurzarbeit von über 470.000 Betrieben gestellt - Tendenz weiter steigend. "Dieser Anstieg könnte bei einer Lockerung des wirtschaftlichen Lockdowns natürlich auch schnell wieder gebremst oder umgedreht werden, aber angesichts der nach wie vor stark steigenden Infektionsraten dürfte zumindest der April noch ökonomisch auf Notbetrieb fahren. Zum Vergleich: in der Finanzkrise erreichten die Kurzarbeiter-Anträge im Juli 2009 mit etwas über 61.000 ihren Höhepunkt. Dieser Unterschied verdeutlicht die dramatische gesamtwirtschaftliche Rezession, mit der wir es aktuell zu tun haben", so Scheunemann.

 

Nachfrage nach Büroflächen sinkt im Jahresvergleich deutlich

 

Helge Scheunemann gibt zu bedenken: "Dies alles kann nicht ohne Folgen für die gewerblichen Bürovermietungsmärkte bleiben. Auch hier markiert die zweite Märzhälfte einen Schnitt zwischen einem Büromarkt vor Corona und einem sich verändernden Markt nach Corona. Die Antwort auf die Frage, wie dieser künftig aussehen könnte, wäre reine Spekulation und darum sinnlos. Im Rückblick auf die nüchternen Zahlen des ersten Quartals 2020 bleibt zumindest festzuhalten, dass sich die Vermietungsmärkte auch bereits ohne Corona rückläufig entwickelt hätten. Denn die ersten Anzeichen für ein etwas verhaltenes Marktgeschehen gab es ja bereits zum Ende des letzten Jahres."

 

Über alle Big 7 (Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln, München, Stuttgart) hinweg ergibt sich im ersten Quartal 2020 ein kumuliertes Umsatzvolumen von 701.000 m², ein Minus von rund 30 Prozent im 12-Monatsvergleich. Damit ist der umsatzschwächste Dreimonatszeitraum seit Q3 2014 zu bilanzieren, der 10-Jahresschnitt der jeweiligen ersten Quartale ist um 15 Prozent unterschritten.Keine der Hochburgen konnte sich dem Rückgang entziehen, ein ungewohntes Bild, nachdem es über 10 Jahre fast immer nur positive Zahlen zu vermelden gab. München führt nun wieder die Statistik an mit 184.000 m² und einem nur moderaten Umsatzrückgang von 6 Prozent. Die stärksten Nachfrageeinbußen mussten Köln mit einem Minus von 60 Prozent und Stuttgart mit einem Rückgang von 61 Prozent hinnehmen. Selbst im erfolgsverwöhnten Berlin reduzierte sich die Nachfrage um gut ein Viertel auf 172.000 m².

 

Wie kann es weitergehen?

 

Die mit Hilfe des Ende März neu entwickelten JLL-Thermometers befragten Unternehmen befürchten zu mehr als 50 Prozent nachhaltig große Auswirkungen der Corona-Krise auf ihr Kerngeschäft. Mögliche Auswirkungen auf die Büromärkte könnten sich in Form von überwiegend sinkenden Flächenbedarfen niederschlagen."Bereits jetzt wirkt sich die Corona-Krise auf aktuelle Überlegungen zum Thema Neuanmietungen oder Mietvertragsverlängerungen aus. Mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen bestätigt, dass es zu einer Vertagung von Entscheidungen kommt. Positiv formuliert bedeutet eine Vertagung immerhin noch kein Platzen der Umzugs- bzw. Anmietungspläne. Im weiteren Verlauf der Krise dürfte das Thema der Optimierung der eigenen Flächensituation eine zunehmende Bedeutung erfahren, auch vor dem Hintergrund, dass das Thema Home Office für immer mehr Beschäftigte zu einer Daueroption werden könnte", so Scheunemann. Und weiter: "Dies kann die Anpassung der vorhandenen Fläche zum Beispiel durch Untermietverträge ebenso wie Preisnachverhandlungen aktueller Mietvertragsverhältnisse betreffen. In der aktuellen Wirtschaftslage sollte man aber immer wieder betonen, dass es für beide Seiten - Eigentümer und Nutzer - angebracht erscheint, zu sinnvollen und nachhaltigen Lösungsmodellen zu kommen."

 

Leerstand stabilisiert sich auf niedrigem Niveau

 

Nachdem die Leerstände in den letzten Jahren von Quartal zu Quartal deutlich weiter gesunken waren, scheint nun ein Tiefpunkt erreicht zu sein: Insgesamt standen den flächensuchenden Unternehmen in den Big 7 zum Ende des ersten Quartals 2020 2,85 Mio. m² zur Verfügung. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich eine Reduktion von über 11 Prozent. Die über alle Hochburgen gemittelte Leerstandsquote liegt damit nach wie vor bei 3 Prozent."Für den weiteren Jahresverlauf war bislang, also vor Corona, immer nur die Neubaukomponente entscheidend, ein für den Leerstand ausschlagebenes Nachgeben der Nachfrage stand nicht im Plan. Das wird sich nun voraussichtlich ändern. Es ist davon auszugehen, dass in den kommenden Monaten die Leerstände aufgrund einer deutlich nachlassenden Dynamik der Nachfrage ansteigen werden. Auch das Thema Untervermietungen könnte wieder auf die Agenda der Büronutzer gesetzt werden", vermutet Helge Scheunemann.

 

Volumen der Fertigstellungen wird sich reduzieren

 

Im ersten Quartal 2020 wurden Büroflächen im Volumen von insgesamt knapp 220.000 m² fertiggestellt. Das ist weiterhin ein nur sehr moderates Neubauvolumen. Dass dies angesichts des Mangels an modernen und gut ausgestatteten Flächen ein notwendiger Zuwachs war, belegt der Anteil der bereits vermieteten Flächen. Oder anders formuliert: von den 220.000 m² waren zum Zeitpunkt der Fertigstellung nur noch 6 Prozent unvermietet. "Dies dokumentiert, dass der Vermietungsmarkt nach wie vor in Bewegung ist und auch Neuverträge abgeschlossen werden. Inwiefern sich der positive Trend der Vorvermietungen in projektierten Büros aber fortsetzen wird, bleibt abzuwarten. Nicht zuletzt hängt es auch daran, ob geplante oder sich im Bau befindliche Büros zeitlich verschoben oder gar auf Eis gelegt werden. Schon jetzt wirken sich Kontaktverbote, Ausgangs- und Arbeitsbeschränkungen massiv auf die Bauprozesse aus", so Scheunemann. Noch stehen für die kommenden drei Quartale in allen sieben Hochburgen insgesamt rund 1,55 Mio. m² in der Pipeline, die sich bereits im Bau befinden. Auch hiervon ist der überwiegende Teil bereits vorvermietet, die meisten Verträge wurden zeitlich gesehen allerdings deutlich vor März 2020 abgeschlossen. Suchenden Unternehmen stehen mit rund 386.000 m² nur noch ein Viertel der Flächen zur Verfügung. "Die Pipeline ist auch für die nächsten Jahre aktuell noch prall gefüllt. Wir gehen aber davon aus, dass längst nicht alle Neubauprojekte auch realisiert werden. Bei einer insgesamt nachlassenden Nachfrage werden auch die Vorvermietungsquoten sinken, die bei einer entsprechend konzipierten Projektfinanzierung auch zu einem Stopp des Projektes führen können", prognostiziert der Research-Chef.

 

Spitzenmieten in den Big 7 bleiben stabil

 

Zum Ende des ersten Quartals gab es ausreichend Belege, die Spitzenmieten in allen Hochburgen unverändert gegenüber dem letzten Quartal 2019 zu belassen. Der JLL-Spitzenmietpreisindex verharrt im Vergleich zum vierten Quartal 2019 entsprechend bei 218,1 Punkten, dem nach wie vor höchsten Stand seit 1992. Im Jahresvergleich schlägt aber immerhin noch ein Plus von 4,6 Prozent zu Buche. Davon ausgehend, dass der Höhepunkt des Zyklus erreicht ist, lohnt ein Vergleich mit dem letzten Zyklushöhepunkt und der darauffolgenden globalen Finanzkrise. Der aktuelle Indexwert liegt mit einem Plus von 32 Prozent deutlich über dem letzten Höhepunkt im vierten Quartal 2008. Intuitiv könnte man daraus nun ein hohes Rückschlagspotential vermuten. "Hierbei darf allerdings nicht vergessen werden, dass die durchschnittliche Leerstandsquote in den Big 7 in der Aufschwungphase bis hin zur Finanzkrise Ende 2008 gerade mal auf 8,6 Prozent abgesunken war. Diesmal ist die Flächenknappheit dagegen viel extremer und stützt damit die Mieten", vermutet Scheunemann.

 

Nach der Finanzkrise ging der Mietpreisindex sieben Quartale zurück, bevor die Erholung eintrat. Der Gesamtrückgang betrug damals lediglich 5 Prozent, am stärksten trat er 2008-2010 in Berlin (-10 %, damals von 22 auf 20 Euro) und in Frankfurt (- 9 %, 37 auf 33 Euro) auf. "Genaue Aufschlüsse über die Abschlussbereitschaft der Mieter, das Entgegenkommens der Vermieter in Bezug auf Stundungen oder der Gewährung von Incentives mit entsprechenden Konsequenzen für die Effektivmieten werden die nächsten Wochen zeigen. Viele vorwiegend kleinere Unternehmen haben bereits begonnen, Nachverhandlungen mit ihren Vermietern zu führen. Bei großen Corporates sehen wir aktuell noch keine solche Aktivitäten, hier stehen Umzugsfragen und die Bedeutung des Themas Bürofläche im Rahmen einer langfristigen Strategie, die nicht so schnell aufgegeben wird", so Scheunemann vorausblickend.

Autor: www.jll.de

 

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