(GFD 09/2023) Neun von zehn Nebenkostenabrechnungen bei Gewerbemieten sind fehlerhaft und somit unzulässig. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse der Expertinnen und Experten von Mineko (www.mineko.de). Die Berliner Plattform zur Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen untersuchte im vergangenen Quartal 1.183 Datensätze aus dem gewerblichen Bereich und deckte dabei eine Fehlerquote von 92 Prozent auf. Die durchschnittliche Größe der untersuchten Flächen beträgt 950 m².
Korrekte Abrechnungen sind die Ausnahme
Bei der Untersuchung wurden unterschiedliche Arten von Fehlern in den Abrechnungen festgestellt. Insgesamt stellte Mineko bei den untersuchten Nebenkostenabrechnungen eine Fehlerquote von 92 Prozent fest. Im Schnitt wurden pro geprüfter Abrechnung 16.127 Euro zu viel berechnet.
Demnach fanden sich bei 780 der untersuchten Daten unkonkrete Positionen, was einer Quote von 66 Prozent entspricht. Darunter fallen Kosten, die nicht genau genug beschrieben werden, sodass Mieter nicht wissen, was genau ihnen in Rechnung gestellt wurde. Die durchschnittlich durch diese Fehler beanstandeten Mehrkosten belaufen sich auf 7.934 Euro.
Bei 51 Prozent (insgesamt 600 Fälle) fanden sich nicht vereinbarte Positionen, also vom Vermieter in erhobene Kosten, die nicht ausdrücklich und schriftlich im Mietvertrag festgehalten und entsprechend nicht ausreichend mit dem Mieter abgestimmt sind. In der Regel betrifft dies Maßnahmen, für die im Vorfeld rechtlich die ausdrückliche Zustimmung der Mietparteien einzuholen ist. Werden die Maßnahmen ohne Einwilligung der Mieter durchgeführt, dürfen die entsprechenden Kosten auch nicht berechnet werden. Hier entstanden im Schnitt fälschlicherweise Kosten in Höhe von 5.017 Euro.
39 Prozent, bzw. 467 aller Fälle, wiesen nicht umlegbare Positionen auf. Dabei handelt es sich um Kostenpunkte, die die Vermieter illegalerweise über die Betriebskostenabrechnung an die Mieter weitergeben. Hier gilt der Grundsatz „Recht schlägt (Miet-)Vertrag”. Denn nicht selten kommt es vor, dass Posten zwar schriftlich explizit im Mietvertrag erfasst wurden, das Gesetz allerdings derartige Umlagen zulasten des Mieters verbietet. Entsprechende Klauseln sind also unwirksam und hinfällig. Darunter fallen vor allem einmalige, nicht wiederkehrende Kosten, wie Sanierungsmaßnahmen oder spezielle Versicherungen. Dies verursachte eine zusätzliche Summe von 7.686 Euro.
Extrembeispiele
Die teuersten Fehler der Untersuchung lieferte eine Bürofläche mit 42.730 m². Dort wurden rechtswidrig nicht umlegbare Kosten in Höhe von 166.966 Euro auf den Mieter abgewälzt. Hinzu kamen außerdem noch 33.000 Euro nicht vereinbarter Kosten und 200.998 Euro an unkonkreten Kosten. Die Summe der Fehlangaben beläuft sich auf insgesamt 417.396 Euro.
Einer Anwaltskanzlei, deren Räumlichkeiten 13.463 m² messen, wurden sogar noch höhere nicht vereinbarte Kosten in Rechnung gestellt: 227.265 Euro wurden in diesem Fall zu Unrecht gefordert. Zusätzlich verlangte der Vermieter noch eine Zahlung von 46.577 Euro für unkonkrete, also nicht ausreichend nachvollziehbar beschriebene Kosten. Insgesamt beliefen sich die Fehler somit auf einen Gesamtwert von 273.842 Euro
„Unsere Analyse zeigt, wie sehr es sich lohnen kann, seine eigenen Betriebskostenabrechnungen genau unter die Lupe zu nehmen. Oftmals reicht schon die Prüfung von Details zum Entstehen von Verdachtsmomenten. Stimmt der veranschlagte Verteilerschlüssel oder fehlt er gar? Sind die Abrechnungszeiträume stimmig und nachvollziehbar? Was steht dazu im Mietvertrag? Ist die Abrechnung, verständlich oder ist nicht ganz nachvollziehbar, was ein bestimmter Posten genau abrechnen soll? Unsere Expert:innen stehen für die professionelle Prüfung jederzeit gern unterstützend zur Verfügung und beraten Betroffene”, erklärt Chris Möller, Geschäftsführer von Mineko.
Speziell für Gewerbetreibende hat Möller außerdem noch einen wichtigen Hinweis: „Im Gegensatz zu normalem Wohnraum kann einer fehlerhaften Nebenkostenabrechnung in der Regel rückwirkend für die letzten 3 Jahre widersprochen werden. Da Fehler in den meisten Fällen von einem Jahr ins nächste übertragen werden, bietet jede gefundene Unregelmäßigkeit prinzipiell eine dreifache Chance zum Widerspruch. In der Regel übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer Prüfung durch Mineko”, fügt er hinzu. Autor: www.mineko.de
(GFD 06/2023) Wie war die gewünschte Liefermenge? Zu welchem Preis und auf welche Kostenstelle buche ich die Rechnung? E-Rechnungen liefern hier nicht nur schnell, sondern auch automatisiert Antworten, ohne sich durch dicke Aktenstapel zu wühlen und Angaben händisch in Buchungssysteme zu übertragen. Konkret wird von einer E-Rechnung gesprochen, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format erstellt, versendet sowie empfangen wird, und somit eine automatische Verarbeitung erlaubt. Mit 59 Prozent nutzt nun erstmals über die Hälfte der Unternehmen, die Rechnungen in digitaler Form stellen, solche E-Rechnungsstandards wie EDI, ZUGFeRD oder XRechnung. Unter großen Unternehmen ab 500 Beschäftigten sind es sogar 96 Prozent, unter mittleren mit 100 bis 499 Beschäftigten 82 Prozent, unter kleineren von 20 bis 99 Beschäftigten allerdings erst 52 Prozent. Insgesamt setzt sich damit der deutliche Trend hin zu E-Rechnungen fort: Im Vorjahr lag der Anteil noch bei 45 Prozent, 2020 bei nur 30 Prozent und 2018 sogar erst bei 19 Prozent. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Studie im Auftrag des Digitalverbands Bitkom, für die mehr als 500 Unternehmen in Deutschland ab 20 Beschäftigen befragt wurden.
„Die automatisierte Übernahme von Informationen aus E-Rechnungen in bestehende digitale Abrechnungssysteme reduziert den Zeitaufwand, die Fehleranfälligkeit und Kosten. E-Rechnungen sind deshalb ein wichtiger Baustein, um bestehende digitale Büroprozesse zu optimieren und gerade die Buchhaltung von Routineaufgaben zu entlasten“, sagt Nils Britze, Bereichsleiter Digitale Geschäftsprozesse beim Bitkom. „Im Vergleich zur Rechnungsstellung auf Papier lassen sich E-Rechnungen zudem sowohl sicherer als auch ressourcenschonender zustellen und archivieren. Gerade im Zuge der Digitalisierung der Arbeitswelt und des Homeoffice sollte sich jedes Unternehmen deshalb damit auseinandersetzen, wie E-Rechnungsformate eingebunden werden können.“
Dabei ist digitale Rechnung aber nicht gleich digitale Rechnung: Neben strukturierten E-Rechnungen greifen Unternehmen auch auf digitale Rechnungen in unstrukturierten Formaten wie Standard PDFs zurück. 63 Prozent der Unternehmen, die Rechnungen in digitaler Form stellen, setzen dafür auch Standard PDFs ein. Insgesamt hat die Rechnung auf Papier zunehmend ausgedient: Lediglich 8 Prozent der Unternehmen erstellen Rechnungen noch ausschließlich in Papierform, vor fünf Jahren waren es noch 14 Prozent. Dem gegenüber erstellt jedes vierte Unternehmen (73 Prozent) mittlerweile sogar mindestens die Hälfte seiner Rechnungen in digitaler Form, also entweder im E-Rechnungsformat oder als Standard PDF. 2018 waren es erst 53 Prozent. Autor: www.bitkom.org
(GFD 03/2023) Die weltweite Zahlungsmoral hat sich zuletzt stärker verschlechtert als in den sieben vorangegangenen Jahren zusammengenommen: Rechnungen wurden 2022 nach durchschnittlich 59 Tagen bezahlt - und damit fünf Tage später als noch im Vorjahr. Schon zuvor hatte sich das weltweite Zahlungsverhalten - mit Ausnahme von 2020 - sukzessive verschlechtert, wenngleich weitaus weniger deutlich: Zwischen 2015 und 2021 haben sich die "Days of Sales Outstanding" (DSO), also der Zeitraum zwischen Rechnungslegung und Bezahlung, um insgesamt vier Tage verschlechtert. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Studie des weltweit führenden Kreditversicherers Allianz Trade.
"Die Zahlungsmoral ist ein wichtiger Vorbote von Zahlungsverzögerungen und -ausfällen sowie Insolvenzen", sagt Maxime Lemerle, Chefanalyst für Insolvenzen bei Allianz Trade. "Je länger Unternehmen auf ihr Geld warten müssen, desto wahrscheinlicher ist es, dass sie am Ende auf unbezahlten Rechnungen sitzen bleiben. Die Rolle der Lieferanten als unsichtbare Bank kommt also wieder voll zum Tragen und erhöht die Liquiditätsrisiken im System."
17 % der Unternehmen weltweit werden erst nach 90 Tagen bezahlt, bei insgesamt 42 % sind es mehr als 60 Tage.
Deutschland: Ebenfalls deutliche Verschlechterung, aber weiterhin relativ gute Zahlungsmoral
Auch in Deutschland ist eine deutliche Verschlechterung bei der Zahlungsmoral sichtbar. Hierzulande wurden Rechnungen im Jahr 2022 durchschnittlich 4 Tage später bezahlt als 2021 - nach durchschnittlich 49 Tagen.
"Den Deutschen sagt man seit jeher eine gute Zahlungsmoral nach", sagt Milo Bogaerts, CEO von Allianz Trade in Deutschland, Österreich und der Schweiz. "Die aktuellen Zahlen bestätigen diesen Ruf auch in diesen schwierigen Zeiten. Die deutschen Unternehmen bezahlen ihre Rechnungen 10 Tage schneller als im weltweiten Durchschnitt und eine Woche früher als Unternehmen in den europäischen Nachbarländern. Das ist ein ziemlich eklatanter Unterschied - aber keine Garantie."
Der Trend mit einer schlechteren Zahlungsmoral dürfte sich 2023 fortsetzen - sowohl weltweit als auch in Deutschland.
"Zuletzt haben wir deutlich mehr Zahlungsverzögerungen und auch einige größere Insolvenzen gesehen", sagt Bogaerts. "Insgesamt erwarten wir in diesem Jahr rund 15 % mehr Pleiten als 2022 und damit eine Normalisierung des Insolvenzgeschehens."
Asien-Pazifik: Zahlungsmoral verschlechtert sich am stärksten
Besonders spät bezahlen Abnehmer in der Region Asien-Pazifik (65 Tage, +6 Tage). Haupttreiber ist dabei China: Dort hat sich das Zahlungsverhalten 2022 besonders stark verschlechtert und die DSO haben sich um 10 Tage verlängert auf nunmehr 54 Tage. Im Mittleren Osten müssen Unternehmen unverändert rund 64 Tage auf ihr Geld warten In Westeuropa sind es durchschnittlich 56 Tage (+3 Tage), in Südamerika (+3 Tage) und in Zentral- und Osteuropa (+4 Tage) jeweils 51 Tage und in den USA 49 Tage (+1 Tag) wie in Deutschland.
Bei den Branchen ist das Bild ebenfalls heterogen. Besonders stark verschlechtert hat sich die Zahlungsmoral im Bereich Transportmittel (+15 Tage), Rohstoffe (+10 Tage), Elektronik sowie Software und IT (jeweils +8), Pharma, Lebensmittel und Baugewerbe (+7 Tage). Insgesamt am längsten auf ihr Geld warten müssen Unternehmen im Maschinen- und Anlagenbau (79 Tage), Transportmittel (77 Tage), Elektronik und Baugewerbe (je 72 Tage). Autor: www.allianz-trade.de
(GFD 12/2022) Die Energiepreisinflation belastet Selbstständige sowohl kostenseitig als auch nachfrageseitig, wie eine aktuelle Befragung von KfW Research unter den Nutzern der Gründerplattform ( www.gruenderplattform.de) zeigt. Bei zwei Dritteln haben sich die monatlichen Energiekosten ihrer selbstständigen Tätigkeit im Laufe dieses Jahres erhöht. Knapp 40 % berichten von einer gesunkenen Nachfrage nach ihren Produkten und Dienstleistungen. Wenn Energiekosten dauerhaft auf dem aktuell hohen Niveau blieben, sehen sich 30 % der befragten Selbstständigen finanziell überfordert. Ein Fünftel (21 %) geht davon aus, aufgrund der Energiekrise die Geschäftstätigkeit wahrscheinlich aufgeben zu müssen.
Von den Selbständigen, die durch gestiegene Energiepreise betroffen sind, gibt rund die Hälfte (45 %) die Kostensteigerungen zumindest teilweise an ihre Kunden weiter, wobei es 12 % bereits getan haben und weiter 33 % es noch planen. Für ähnlich viele ist es unmöglich, die gestiegenen Energiekosten weiterzugeben (40 %), weil sie Preiserhöhungen nicht durchsetzen können.
Die meisten Selbstständigen reagieren mit eigenen Maßnahmen auf die Energiekrise. 86 % haben eigene Energieeinsparungen bereits realisiert oder konkret geplant. Darüber hinaus hat ein Drittel (35 %) Energieeffizienzinvestitionen (bspw. erneuerbare Energieerzeugung oder Elektrifizierung der Wärmeversorgung) in ihrem Maßnahmenpaket und 29 % zielen auf langfristige Energielieferverträge ab. Es gibt aber auch einschneidendere Reaktionen. So haben 22 % Einschränkungen ihrer unternehmerischen Tätigkeit realisiert oder geplant und bei ebenfalls 22 % ist sogar eine Abwanderung ins Ausland Thema. Diese Reaktionen sind bei jenen häufiger, bei denen die Energiekostenentwicklung oder der Energiekostenanteil besonders hoch sind. Insgesamt beträgt der Energiekostenanteil bei vier von zehn Selbstständigen mehr als 10 %.
"Die Energiepreisinflation bringt viele Selbstständige an ihre Belastungsgrenze. Blieben die Energiekosten dauerhaft auf dem derzeit hohen Niveau, wären viele Selbstständige finanziell überfordert", sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. "Die gute Nachricht ist, dass die Mehrheit erwartet ihre Selbständigkeit auch bei dauerhaft hohen Energiekosten weiter ausüben zu können, auch trotz weiterer möglicher Energiepreiserhöhungen. Die für 2023 angekündigten Preisbremsen bei Gas, Fernwärme und Strom könnten die Energiekosten auf einem tragbaren Niveau halten - insbesondere mit begleitenden Energiesparmaßnahmen, die bereits viele der Selbstständigen umgesetzt haben. Mit Investitionen in Energieeffizienz können Kostensteigerungen gedämpft oder sogar vermieden werden. Bisher hat ein Drittel der Selbstständigen solche Investitionen bereits realisiert oder geplant - hier ist also noch Luft nach oben." Autor: www.kfw.de
(GFD 11/2022) Die deutsche Wirtschaft rüstet sich für den Winter. Welche Unternehmen und Branchen auf den Ernstfall – einen Energieengpass – vorbereitet sind und wie, das zeigt eine aktuelle Randstad Studie.
Die unsichere Energieversorgung stellt die deutsche Wirtschaft vor große Herausforderungen. Sollte das Gas knapp werden oder gar ausbleiben, haben Unternehmen einen Notfallplan? Und wenn ja, welche Maßnahmen sind wahrscheinlich? Das hat das ifo-Institut gemeinsam mit Randstad Personalverantwortliche gefragt. Das Ergebnis der Personalleiterbefragung: Lediglich 29 % der deutschen Unternehmen haben vorgesorgt. Die Mehrheit – 51 % – verfügt über keinen Notfallplan. 21 % machten keine Angaben.
63% der Unternehmen befürchten Einschränkung der Geschäftstätigkeit
Besonders bei kleinen Unternehmen klafft eine Lücke. Gerade einmal 15 % der Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden haben bereits einen Notfallplan, was zu tun ist, wenn die Energieversorgung kritisch wird. Mit steigender Mitarbeiterzahl dagegen nimmt die Anzahl der Unternehmen zu, die sich dafür gerüstet haben. 60 % der Firmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden haben für den Notfall vorgesorgt. Dabei rechnen insgesamt 63 % aller Befragten im Energie-Notfall mit einer Einschränkung der Geschäftstätigkeit.
„Die Folgen der Energie-Krise betreffen die gesamte Wirtschaft, auch und vor allem kleine Betriebe, die im Mittelstand großes wirtschaftliches Gewicht haben. Dass dort, wo die Auswirkungen am größten sind, nämlich in energieintensiven Branchen der Industrie, bereits Vorkehrungen getroffen wurden, zeigt, dass vorausschauende Planung wichtig ist“, erklärt Petra Timm, Pressesprecherin bei Randstad Deutschland. 43 % aller Industrieunternehmen haben sich gegen eine akute Energie-Knappheit gerüstet. Dort rechnen im Notfall 79 % der Unternehmen mit einer Einschränkung der Geschäftstätigkeit. Im Handel sind es nur 48 %. In dieser Branche haben lediglich 17 % einen Notfallplan, in der Dienstleistung sind es nur 25 %.
Unternehmen bauen Überstunden und Urlaub ab und drehen die Heizung runter
Welche Maßnahmen sehen Unternehmen vor, um einem Energieengpass zu begegnen? Die meisten halten Überstunden- und Urlaubsabbau für wahrscheinlich (83 %, 76 %). 65 % können sich die Senkung der Heiztemperatur ihrer Arbeitsstätten vorstellen. 62 % rechnen mit der Ausweitung des Homeoffice-Angebots. „In der aktuellen Situation ist Zusammenhalt wichtig. Welche Maßnahmen machen für das jeweilige Unternehmen Sinn? Gemeinsam an der Umsetzung zu arbeiten, darauf kommt es an. Hier, das zeigen die Ergebnisse, kommt HR eine wichtige Rolle zu”, betont Petra Timm. In 23 % der Unternehmen ist HR an der Ausarbeitung des Notfallplans beteiligt, den maßgeblich die Geschäftsleitung verantwortet (99 %). Der Betriebsrat wird in 14 % der Fälle eingebunden. Im Notfall würden 65 % der Unternehmen ihr Personal in Kurzarbeit schicken. Einen Abbau von Stellen halten 29 % für wahrscheinlich.
Über die Randstad-ifo-Personalleiterbefragung
Die hier vorgestellten Ergebnisse stammen aus der Randstad-ifo Personalleiterbefragung, die quartalsweise durch das ifo-Institut im Auftrag vom Personaldienstleister Randstad durchgeführt wird. Die Studie befragt bis zu 1000 Personalverantwortliche in deutschen Unternehmen unterschiedlicher Größen und Branchen.
(GFD 09/2022) Unternehmen in Deutschland vertrauen trotz des Ukraine-Kriegs, einer drohenden Energiekrise und der weiter schwelenden Corona-Pandemie weiterhin auf die Zahlungsfähigkeit ihrer Kunden. Im Jahr 2022 bieten 7 von 10 Firmen ihren Abnehmern Zahlungsziele an. Jedoch berichten im Hinblick auf die Zahlungsdisziplin 65% (+6 Prozentpunkte) von Zahlungsverzögerungen in den vergangenen 12 Monaten. Das sind Erkenntnisse aus der jährlichen Befragung des Kreditversicherers Coface zu Zahlungserfahrungen deutscher Unternehmen. Äußerst pessimistisch bewerten die Befragten die wirtschaftlichen Aussichten im kommenden Jahr. Zumal teilweise noch Altlasten aus der Coronakrise die Unternehmen belasten.
Von den befragten Unternehmen haben 71% ihren Kunden in den vergangenen 12 Monaten Zahlungsziele eingeräumt. Zum selben Zeitpunkt des Vorjahres waren es noch 74%. Hauptverantwortlich für diese Entwicklung sind Unternehmen, die überwiegend in Deutschland tätig sind. Von diesen bieten nur noch 68% Zahlungsziele an - während es bei exportorientierten Firmen ganze 81% sind. Eine Erklärung für dieses Phänomen könnten die längeren Lieferzeiten ins Ausland sein. "Man möchte ausschließen, dass die Rechnung den Kunden schneller erreicht als die Ware", sagt Coface-Volkswirtin Christiane von Berg. "Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anspannung leicht gestiegen. Die Unternehmen bleiben wachsam und versuchen nach wie vor, möglichst früh an ihr Geld zu kommen." Indiz dafür bleiben die kurzen Zahlungsfristen, die weiterhin die deutsche Unternehmenslandschaft dominieren. 90% fordern ihr Geld im Jahr 2022 innerhalb von 60 Tagen. Die durchschnittliche Lieferantenkredit-Laufzeit beträgt wie bereits im Vorjahr 33 Tage. Zum Vergleich: In China betrug die Zahlungsfrist bei der letzten Befragung im Schnitt 77 Tage.
Groß- und Einzelhandel und Papierbranche ziehen Schrauben enger
Um jeweils 6 Tage wurden die Zahlungsfristen im Groß- und Einzelhandel sowie im Papier- und Verpackungssektor im Vergleich zum Vorjahr verkürzt. "Gerade die Papier- und Verpackungsindustrie hat als ohnehin energieintensive Branche auch mit gestiegenen Rohstoffpreisen, beispielweise für Holz, Kartonagen oder Altpapier zu kämpfen, wie die Insolvenz des Toilettenpapierherstellers Hakle verdeutlicht. Hier möchte man jetzt offenbar die eigene Liquidität früher sicherstellen", sagt Christiane von Berg. Deutlich mehr Zeit zur Begleichung von Rechnungen haben 2022 die Kunden im Bereich Agrar- und Lebensmittel, hier verlängerte sich die Zahlungsfrist um mehr als eine Woche auf 36,2 Tage (+8,4 Tage). Die mit Abstand großzügigste deutsche Branche ist der erstmals in die Auswertung eingeflossene Finanzsektor mit 67 Tagen.
Wieder mehr Zahlungsverzögerungen - Pharma-Chemie an der Spitze
Die Zahlungsmoral von Kunden deutscher Firmen hat sich 2022 wieder verschlechtert. Im vergangenen Jahr war der Anteil von Unternehmen, die Zahlungsverzögerungen erlebten, noch von 68% (2020) auf 59% zurückgegangen. In der aktuellen Befragung geben nun 65% (+6 Pp.) an, in den vergangenen 12 Monaten betroffen gewesen zu sein. In 10 der 13 untersuchten Branchen berichten mehr Firmen von Zahlungsverzögerungen, lediglich in der Textil- und Bekleidunsindustrie (61%; -9 Pp.) sowie in der Holzbranche (57%; -1 Pp.) verbesserte sich die Zahlungsdisziplin. "Dennoch ist die Zahlungsmoral insgesamt weitaus besser als vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie. Denn 2019 berichteten noch 82% der befragten Unternehmen von Zahlungsverzögerungen", sagt Christiane von Berg. "Spitzenreiter" ist 2022 der Pharma-Chemie-Sektor, wo drei Viertel (76%) der Befragten von Zahlungsverzögerungen betroffen waren - ein Plus von 21 Prozentpunkten gegenüber 2021. Die Dauer des durchschnittlichen Zahlungsverzugs stieg zwar 2022 um einen Tag auf 28,7 Tage. Dennoch ist dies der zweitniedrigste Wert seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2016.
Pessimisticher Blick in die Zukunft
Im Hinblick auf die wirtschaftliche Perspektive waren die Unternehmen noch nie so pessimistisch: 2023 erwarten 38% der Umfrageteilnehmer eine Verschlechterung ihrer Geschäftslage. Demgegenüber stehen 14%, die für 2023 optimistisch sind - eine Bilanz von -24 Saldenpunkten. Die übrigen Befragten blicken neutral in die Zukunft. Getrübte Aussichten sind in nahezu allen untersuchten Bereichen festzustellen. Die Holzbranche ist am skeptischsten, was ihre geschäftliche Zukunft angeht (-60 Sp.), gefolgt von der Pharma-Chemie-Branche (-41 Sp.), dem Baugewerbe (-39 Sp.) und dem Groß- und Einzelhandel (-37 Sp.). Diese Bereiche scheinen am meisten unter der Dürre in Deutschland, den stark steigenden Rohstoff- und Verbraucherpreisen sowie den Engpässen in der Lieferkette zu leiden. Die einzigen Branchen, die insgesamt optimistischer auf das kommende Jahr blicken, sind die Informations- und Kommunikationsbranche sowie der Maschinenbau.
Welche Altlasten bleiben aus der Coronakrise?
Nach zweieinhalb Jahren Pandemie und mitten im Ukraine-Krieg steuert Deutschland geradewegs auf eine Rezession zu. Zwei spannende Fragen lauten: In welchem Zustand werden deutsche Unternehmen in diese schwierigen Zeiten gehen? Und welche Altlasten bleiben aus der COVID-19-Krise? In den vergangenen 12 Monaten haben noch 30% der Umfrageteilnehmer staatliche Coronahilfen in Anspruch genommen (gegenüber 48% im Jahr 2021). Die beliebteste Maßnahme war auch 2022 das Kurzarbeitergeld, das 75% (-13,8 Pp. gegenüber 2021) der Teilnehmer, die staatliche Unterstützung in Anspruch genommen haben, beantragten. Im Vergleich zum letzten Jahr wurden Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stärker nachgefragt (29%; +7,8 Pp.) und auch die Überbrückungshilfen des Bundes wurden deutlich häufiger genutzt. Von diesen Maßnahmen müssen nur die Darlehen zurückgezahlt werden. "Im Falle der KfW-Darlehen gibt es maximal zwei tilgungsfreie Jahre, bevor das Unternehmen mit der Rückzahlung des Darlehens beginnen muss. Das bedeutet, dass für viele Unternehmen die Rückzahlungszeit jetzt beginnt, wo die wirtschaftlichen Aussichten sehr pessimistisch sind. Dies könnte zu einem spürbaren Anstieg der Zahlungsverzögerungen im Jahr 2023 führen", sagt Christiane von Berg.
Ein Drittel aller Unternehmen in Deutschland erstellen Rechnungen noch überwiegend oder ausschließlich in Papierform
(GFD 06/2020) Die öffentliche Verwaltung treibt den Abschied vom Papier voran: Ab dem 27. November 2020 wird die elektronische Rechnungsstellung und -übermittlung für alle Unternehmer, die im Auftrag des Bundes tätig werden, Pflicht. Länder und Kommunen müssen bereits seit April elektronische Rechnungen annehmen. Für viele Unternehmen ist diese Umstellung eine Herausforderung, immerhin erstellt derzeit noch ein Drittel Rechnungen überwiegend oder sogar ausschließlich in Papierform (33 Prozent). Der Digitalverband Bitkom hat jetzt eine neue Version des Faktenpapiers „10 Merksätze für elektronische Rechnungen“ veröffentlicht, das kleinen, mittleren und großen Betrieben bei der Umstellung auf die E-Rechnung hilft. Denn diese muss in einem bestimmten strukturierten Format erstellt werden und eine automatische Verarbeitung ermöglichen – es handelt sich also nicht um eine elektronisch versendete Rechnung, die etwa als PDF an eine Mail angehängt wird.
„Die E-Rechnung hilft, Papierberge in deutschen Unternehmen und in der Verwaltung abzubauen. Und sie macht die Unternehmen wettbewerbsfähig und zukunftsfest. Eine Rechnung auf Papier oder als PDF ist nicht mehr zeitgemäß“, sagt Nils Britze, Bereichsleiter Digitale Geschäftsprozesse beim Bitkom. „Die Vorteile der E-Rechnung liegen auf der Hand: Die Rechnungsstellung und -verarbeitung werden einfacher und schneller, die Unternehmen sparen Portokosten und Personalressourcen und schonen vor allem die Umwelt, weil weniger Papier verbraucht wird und Transportwege wegfallen.“ Die Einführung der E-Rechnung geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die den grenzüberschreitenden Handel des europäischen Binnenmarktes stärken soll. Es ist zu erwarten, dass von der Regelung eine erhebliche Impulswirkung für die gesamte Wirtschaft ausgeht und künftig auch Unternehmen untereinander verstärkt auf die elektronische Rechnung setzen. Britze: „In Deutschland hat sich in den vergangenen zwei Jahren schon viel getan: Nutzten 2018 noch 19 Prozent der Unternehmen die E-Rechnung, sind es in diesem Jahr bereits 30 Prozent. Es ist wichtig, dass sich jetzt auch alle anderen Unternehmen mit diesem Thema auseinandersetzen.“ Autor: www.bitkom.org
(GFD 04/2020) Während der Corona-Krise beschäftigen sich viele Unternehmen mit der Frage, wie sie Ausgaben einsparen können. Für sie lohnt sich oft ein genauerer Blick auf die Nebenkosten: Aufgrund intransparenter Abrechnungen verlieren Firmen unbemerkt viel Geld. Einer Analyse des Mietrechtsexperten Mineko (www.mineko.de) zufolge sind 82 Prozent der Gewerbeabrechnungen fehlerhaft und fallen im Schnitt um mehr als 2.000 Euro zu hoch aus. Jede fehlerhafte Abrechnung ist somit um 13% überhöht. Die Prop- und Legaltech-Plattform hat über 1.200 gewerbliche Nebenkostenabrechnungen aus den Bereichen Büro, Gastronomie, Einzelhandel, Praxis sowie Apotheke auf ihre Richtigkeit überprüft.
Büros am häufigsten betroffen, Gastronomen mit den teuersten Fehlberechnungen
Je nach Branche variiert sowohl die Fehlerquote unter den Abrechnungen als auch die durchschnittliche Höhe der falsch abgerechneten Kosten. Der Untersuchung zufolge enthalten Nebenkostenabrechnungen für Büroräume am häufigsten Fehler. Von über 500 untersuchten Fällen waren 94 Prozent inkorrekt, die durchschnittliche Fehlerhöhe lag bei rund 3.500 Euro.
Apotheken waren mit einer Fehlerquote von 92 Prozent bei über 100 Überprüfungen am zweithäufigsten betroffen. Von ihnen wurde im Schnitt knapp 1.200 Euro zu viel verlangt. Bei den über 200 untersuchten Arztpraxen wurden in 87 Prozent der Fälle Fehler entdeckt und durchschnittlich 1.800 Euro falsch abgerechnet. Die über 300 überprüften Abrechnungen von Unternehmen im Einzelhandel waren zu 79 Prozent inkorrekt und setzten die Nebenkosten um durchschnittlich 3.300 Euro zu hoch an. Mit einer Fehlerquote von 65 Prozent war die Gastronomie seltener betroffen, obgleich die Branche mit durchschnittlich 6.800 Euro die teuersten Fehlberechnungen enthielt.
Falsch abgerechnete Posten treiben Nebenkosten in die Höhe
In vielen Gewerbeabrechnungen sind Kostenpositionen angegeben, deren Umlegung zuvor nicht vertraglich oder aber unbestimmt vereinbart worden ist. Hierzu gehören vor allem sonstige Betriebskosten wie die Wartung von sämtlichen technischen Anlagen eines Gebäudes. Oft werden auch unkonkrete Kostenpositionen abgerechnet, die die Wartung zweier technischer Anlagen beinhalten, aber nicht spezifisch voneinander getrennt worden sind. Die Wartung von Feuerlöschern kann z.B. nach Vereinbarung grundsätzlich umlegbar sein, die Wartung von Wandhydranten hingegen, sofern nicht konkret vereinbart, nicht. Vermieter vermischen also technischen Anlagen und die daran getätigten, gegebenenfalls nur teilweise umlegbaren Arbeiten häufig miteinander.
Die finanzielle Umlegung dieser vom Vermieter vorgenommenen Maßnahmen auf den gewerblichen Mieter schlägt demnach mit hohen Kosten zu Buche. Unternehmen sollten ihre erhaltenen Nebenkostenabrechnungen daher präzise auf die angegebenen Posten überprüfen lassen. Mineko bewertet auf Grundlage aktueller Rechtsprechung die Umlagefähigkeit einzelner vereinbarter oder unkonkret vereinbarter Betriebskosten.
Chris Möller, Gründer und Geschäftsführer von Mineko, sagt:
"Unternehmen, die Gebäudeflächen anmieten, verlieren jedes Jahr unbemerkt Tausende Euro aufgrund von Fehlern in Nebenkostenabrechnungen. Die wenigsten Gewerbeabrechnungen sind zu hundert Prozent korrekt. Abgesehen von kalkulatorischen Fehlern werden in vielen Fällen fälschlicherweise Positionen auf das Gewerbe umgelegt, die nicht oder nur unbestimmt im Mietvertrag vereinbart worden sind oder deren Umlagefähigkeit aufgrund von aktueller Rechtsprechung sogar gänzlich für obsolet erklärt worden ist. Unternehmen und Einrichtungen sollten sich daher die Zeit nehmen, ihre Nebenkostenabrechnungen genauestens unter die Lupe zu nehmen. Nur so können sie Widerspruch einlegen, dem Vermieter potenzielle Fehlberechnungen aufzeigen und hohe Summen sparen. Bei Bedarf stehen Mietrechtsexperten wie Mineko zur Seite, um unabhängige Prüfungen durchzuführen."
Autor: www.mineko.de