1,2 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im November 2022 als im Vormonat

 

(GFD 12/2022) Unternehmensinsolvenzen Januar bis September 2022: -0,4 % zum Vorjahreszeitraum

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im November 2022 um 1,2 % gegenüber Oktober 2022 gestiegen. Im Oktober 2022 hatte die Zahl um 18,4 % gegenüber September 2022 zugenommen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Verfahren erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistiken zu beachten.

 

0,4 % weniger Unternehmensinsolvenzen von Januar bis September 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum

 

Von Januar bis September 2022 haben die deutschen Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 10 643 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 0,4 % weniger als von Januar bis September 2021.

 

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus den von Januar bis September 2022 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 10,8 Milliarden Euro. Im Vorjahreszeitraum hatten die Forderungen mit rund 45,5 Milliarden Euro deutlich höher gelegen, da damals mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen insolvent wurden als von Januar bis September 2022.

 

Baugewerbe mit den meisten Insolvenzen

 

Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es von Januar bis September 2022 im Baugewerbe mit 1 970 Fällen (Januar bis September 2021: 1 821; +8,2 %). Es folgte der Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 1 571 Verfahren (Januar bis September 2021: 1 593; -1,4 %).

 

18,6 % weniger Verbraucherinsolvenzen von Januar bis September 2022 als im Vorjahreszeitraum

 

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist von Januar bis September 2022 um 18,6 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum gesunken. Die Entwicklung der Verbraucherinsolvenzen ist seit Mitte 2020 im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu betrachten. Die Neuregelung gilt für seit dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Dieser Nachholeffekt sorgte ab Anfang 2021 für einen starken Anstieg der Verbraucherinsolvenzen und scheint inzwischen beendet. Autor: www.destatis.de

 

Insolvenzen: Staatliche Hilfen stellen Situation auf den Kopf

 

(GFD 2/2021) Wie stark haben sich die staatlichen Corona-Maßnahmen auf die Entwicklung der Insolvenzzahlen ausgewirkt? Laut einer Auswertung des Kreditversicherers Coface wären die Insolvenzen, basierend auf der alleinigen Konjunkturentwicklung, im Jahr 2020 um 9% zum Vorjahr gestiegen. Tatsächlich sind sie aber wohl um 15% gesunken - die staatlichen Stützmaßnahmen haben den eigentlichen Anstieg daher nicht nur ausgeglichen, sondern überkompensiert.

 

Ein ähnliches Bild zeigt sich nicht nur in Deutschland, sondern in fast allen Ländern, in denen Coface die Insolvenzen betrachtet. Lediglich die Türkei (tatsächliches Insolvenzwachstum: 14% in 2020) und Island (23%) gleichen den Anstieg der Insolvenzen nicht vollständig durch staatliche Maßnahmen aus. Auch für 2021 rechnen die Coface-Experten mit einer ähnlichen Entwicklung. Denn bereits jetzt ist klar, dass in vielen Staaten die Maßnahmen bis weit ins Jahr 2021 laufen. Der Blick auf die Realität bleibt also weiterhin so lange verschleiert, wie der Patient Wirtschaft am Tropf der staatlichen Maßnahmen hängt.

 

Eine Insolvenzprognose für das laufende Jahr wird es daher nicht geben. Coface-Volkswirtin Christiane von Berg erklärt: "2020 hat gezeigt, dass klassische Insolvenzprognosen nicht mehr greifen. Sie werden mit Modellen errechnet, die funktionierende Marktkräfte unterstellen. Wenn der Staat, wie zum Beispiel in Deutschland, in den Markt eingreift, indem immer wieder die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt wird und gleichzeitig Regierung und Zentralbank in nie dagewesenem Umfang die Wirtschaft unterstützen, sind Modellprognosen schlicht nicht mehr möglich."

 

Bewertung für Automotive- und Chemiebranche angehoben

 

Regelmäßig gibt Coface Risikoeinschätzungen für insgesamt 13 Branchen in 28 Ländern ab: In der aktuellen Bewertung wurden für Deutschland sowohl der Automotive- als auch der Chemiesektor besser bewertet. Im Falle der Automotive-Branche setzt Coface die Risikoeinschätzung von sehr hohem Risiko auf hohes Risiko. "Die Branche bleibt dennoch ein Sorgenkind. Denn die Probleme, die es vor der Pandemie gab, haben sich nicht in Luft aufgelöst. Aber der extreme Produktions- wie auch Nachfrageeinbruch weltweit hat sich etwas gelegt", sagt Christiane von Berg. Gerade die chinesischen Kunden fragten besonders deutsche Premiummodelle verstärkt nach. Ein neues Negativ-Thema werde dagegen der Lieferengpass bei den für die Elektronik notwendigen Chips sein. Positiver sieht es nach Ansicht von Coface für die Chemiebranche aus. Hier hat sich die Risikoeinschätzung von hohes auf mittleres Risiko verbessert. "Die Chemiebranche ist prozyklisch und Zulieferbranche für viele Industriebetriebe. Gerade das Verarbeitende Gewerbe hat sich in den letzten Monaten weiter belebt, da dieses im Vergleich zum Frühjahr deutlich weniger von den Lockdown-Maßnahmen betroffen ist. Die Stimmungsindikatoren für die deutsche Industrie zeigen auf Wachstum."

 

Deutschland bleibt bei A3

 

Die Länderrisikoeinschätzung von Deutschland bleibt auch Anfang 2021 zunächst bei A3. "Es gab im Verlauf der Pandemie Momente, in denen die Daten für eine bessere Länderrisikonote gesprochen hätten. Aber gerade der zweite Lockdown und die erneut einbrechende Konjunktur zeigen, dass man den Tag nicht vor dem Abend loben sollte. Erst wenn die Impfungen weit fortgeschritten sind und die Pandemie unter Kontrolle ist, ergibt eine Anhebung Sinn", sagt Christiane von Berg. Die Länderrisikoeinschätzung von Coface spiegelt die Wahrscheinlichkeit von erhöhten Zahlungsausfällen in einem Land in den nächsten sechs Monaten wider. Deutschland hält die Note A3 seit dem Ausbruch der globalen Corona-Pandemie. Es ist die bisher schlechteste Note, die Deutschland in den letzten 20 Jahren zugewiesen bekam. Autor: www.coface.de

 

Reform des Insolvenzrechts tritt in Kraft: Verkürzte Restschuldbefreiung und Einführung neuer Sanierungsmöglichkeiten

 

(GFD 12/2020) Um den Jahreswechsel werden zwei wichtige Gesetze zur Reform des Insolvenzrechts in Kraft treten. Das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2020 in Kraft, das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

 

Mit dem Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens wird überschuldeten Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern ein schnellerer Neuanfang ermöglicht. Die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre statt wie bisher im Regelfall sechs Jahre sorgt dafür, dass Betroffene schneller wieder aktiv am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilhaben können.

 

Mit diesem Gesetz werden Vorgaben der europäische Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie (EU 2019/1023) umgesetzt. Die Regelungen zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens werden über die Vorgaben der Richtlinie hinaus nicht nur für unternehmerisch tätige Schuldner gelten, sondern, wie von der Richtlinie empfohlen, auch für Verbraucherinnen und Verbraucher. Eine Befristung der Einbeziehung von Verbraucherinnen und Verbraucher ist – anders als im Regierungsentwurf – nicht mehr vorgesehen.

 

Die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre wird rückwirkend auch für alle Insolvenzverfahren gelten, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden. Damit können auch diejenigen Schuldnerinnen und Schuldnern bei einem wirtschaftlichen Neuanfang unterstützt werden, die durch die Covid-19-Pandemie in die Insolvenz geraten sind. Für Insolvenzverfahren, die im Zeitraum vom 17. Dezember 2019 bis einschließlich 30. September 2020 beantragt wurden, wird das derzeit sechsjährige Verfahren monatsweise verkürzt.

 

Anders als bislang wird es künftig für eine Restschuldbefreiung nach drei Jahren nicht mehr erforderlich sein, dass die Schuldnerinnen und Schuldner ihre Verbindlichkeiten in einer bestimmten Höhe tilgen. Allerdings müssen Schuldnerinnen und Schuldner auch weiterhin bestimmten Pflichten und Obliegenheiten nachkommen, um eine Restschuldbefreiung erlangen zu können, z.B. einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich um eine solche bemühen. Darüber hinaus werden die Schuldnerinnen und Schuldner in der sog. Wohlverhaltensphase stärker zur Herausgabe von erlangtem Vermögen herangezogen. Außerdem wird ein neuer Grund zur Versagung der Restschuldbefreiung geschaffen, wenn in der Wohlverhaltensphase unangemessene Verbindlichkeiten begründet werden.

 

Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts wird ein Rechtsrahmen für Restrukturierungen eingeführt, mit dem Insolvenzen abgewendet werden können. Davon können insbesondere auch Unternehmen Gebrauch machen, die infolge der Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Mit der Einführung der neuen Restrukturierungsoptionen wird zugleich die europäische Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie (EU 2019/1023) umgesetzt. Das Gesetz beinhaltet zudem eine Fortentwicklung des geltenden Sanierungs- und Insolvenzrechts.

 

Für die von der Pandemie betroffenen Unternehmen werden zudem weitergehende Erleichterungen geschaffen: So wird der für die Überschuldungsprüfung maßgebliche Zeitraum übergangsweise auf vier Monate reduziert, um auf die derzeitigen Prognoseunsicherheiten Rücksicht zu nehmen.

 

Für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit dem 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch aussteht, wird zudem die Insolvenzantragspflicht bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt.

 

Daneben werden auch die bestehenden Sanierungsmöglichkeiten im Insolvenzverfahren fortentwickelt. Es wird sichergestellt, dass der Verzicht auf die Bestellung einer Insolvenzverwalterin oder eines Insolvenzverwalters in den sogenannten Eigenverwaltungsverfahren grundsätzlich nur gut und solide vorbereiteten Vorhaben vorbehalten bleibt. Den Unternehmen wird zugleich ein rechtssicherer Weg zu den eigenverwaltungsbasierten Sanierungsoptionen eröffnet. Da sich die Erfüllung dieser Anforderungen unter den gegenwärtigen Krisenbedingungen nicht immer wird sicherstellen lassen, sollen die neuen Anforderungen aber nicht für Unternehmen gelten, deren Insolvenz auf die Corona-Pandemie zurückzuführen ist. Autor: www.bmjv.de

 

"Report Mainz": Corona-Pandemie trifft Mittelstand hart

 

DIW: Selbstständige Frauen verzeichnen die größten Einkommenseinbußen

 

(GFD 10/2020) Eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), welche die ökonomischen Folgen der Corona-Krise untersucht hat, offenbart die dramatische Lage der Selbstständigen in Deutschland. Die wissenschaftliche Studie liegt dem ARD-Politikmagazin "Report Mainz" exklusiv vor. Die Daten zeigen große Unterschiede bei den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie zwischen Selbstständigen und Angestellten. So hätten 56 Prozent der Selbstständigen Einkommenseinbußen. Bei den Angestellten waren es im Vergleich nur 16 Prozent. Im Mittel hatten Selbstständige aufgrund dessen jeden Monat 1.300 Euro weniger zur Verfügung. Angestellte verzeichneten im gleichen Zeitraum im Mittel 350 Euro pro Monat weniger. Prof. Alexander Kritikos, einer der Autoren der Studie, äußerte sich gegenüber "Report Mainz": "Wenn die Selbstständigen weiterhin solche beträchtlichen finanziellen Einbußen verzeichnen müssen, droht die Gesellschaft nicht nur wirtschaftlich ärmer zu werden, sondern auch die kulturelle Vielfalt zu verlieren. Gleichzeitig ist mit einer sinkenden Gründungsbereitschaft zu rechnen. Schwindet diese Bereitschaft, verliert die deutsche Wirtschaft an Innovationsgeist und Dynamik."

 

DIW: Corona-Pandemie trifft vor allem Frauen Desweiteren traf es laut der Studie selbstständige Frauen härter als Männer. Sie tragen ein um 35 Prozent höheres Risiko als selbstständige Männer, von Einkommenseinbußen betroffen zu sein. Daniel Graeber vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung erklärte im Interview mit "Report Mainz": "Frauen arbeiten häufig in Berufen, die viel mit Menschenkontakt einhergehen. Also Gesundheits- und Verkaufsberufe oder im Hotel- und Gaststättengewerbe." Das seien Bereiche, die sehr stark durch die Corona-Maßnahmen reguliert würden und die zu Beginn der Pandemie sogar wochenlang ganz schließen mussten. Um gegenzusteuern, fordert Alexander Kritikos, die Politik sollte die Überbrückungshilfen so ausgestalten, dass sie auch Selbstständigen helfen, die Zeit zu überbrücken. Staatliche Hilfen sollten nicht nur fixe Betriebskosten decken, sondern auch für den privaten Lebensunterhalt eingesetzt werden können.

 

DEHOGA-Umfrage: 94 Prozent der Clubs und Diskotheken stehen vor dem Aus Laut der Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA), Ingrid Hartges, sei die Lage für viele Betriebe der Gastronomie und Hotellerie dramatisch. Die neueste DEHOGA-Umfrage vom Oktober, die "Report Mainz" exklusiv vorliegt, belegt, dass sich rund 58 Prozent der gastgewerblichen Betriebe aufgrund der Corona-Krise in ihrer Existenz gefährdet sehen. Laut der Umfrage rechnet jeder siebte Betrieb (14,3 Prozent) damit, ab Oktober sein Geschäft aufgeben zu müssen. Die Aussichten seien besonders düster für Diskotheken und Clubs. Hier stünden sogar 94 Prozent vor der Geschäftsaufgabe. Ferner gingen fast neun Prozent der Betriebe davon aus, dass sie in den nächsten Wochen Insolvenz aufgrund von Zahlungsunfähigkeit anmelden müssen. Der Lockdown im Frühjahr habe riesige Löcher in die Bilanzen der Gastronomen und Hoteliers gerissen, teilte der DEHOGA mit. Auch im September beklagten laut dem Verband rund 74 Prozent der befragten Unternehmen Verluste in Höhe von durchschnittlich fast der Hälfte des Umsatzes.

 

DEHOGA: "Bereits im Herbst droht eine Pleitewelle" DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges sagte im Interview mit "Report Mainz": "Das sind Familienunternehmen und es ist wirklich bitter, was hier in diesem Jahr schon passiert ist. Gerade die Vielzahl der kleinen und mittleren inhabergeführten Betriebe, die schon sehr viel von ihrem eigenen Vermögen in den Betrieb gesteckt haben, ziehen die Reißleine und sagen, 'es lohnt sich nicht mehr' und geben ihr Geschäft auf." Auf der anderen Seite treffe es auch die großen Hotels, sagte sie gegenüber "Report Mainz". Insbesondere in den Messestädten, dort wo keine großen Veranstaltungen mehr stattfinden und keine Geschäftsreisenden mehr hinkommen, sei die Situation dramatisch. Autor: www.swr.de

 

Starker Anstieg der Firmen- und Privatinsolvenzen erwartet - Insolvenzwelle wird ins Jahr 2021 hineinreichen

 

(GFD 10/2020) Die Firmen- und Privatinsolvenzen sind in Deutschland trotz der Rezession aufgrund der Corona-Pandemie in den ersten neun Monaten des Jahres auf ein historisches Tief gesunken.

 

Bis zum 30.9.2020 haben in Deutschland knapp 12.200 Unternehmen eine Insolvenz angemeldet und damit 14,7 Prozent (1.bis 3. Quartal 2019: 14.381) weniger als noch im letzten Jahr. Ein Grund dafür ist, dass die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen seit dem 1. März 2020 ausgesetzt ist. Hinzu kommen die unterschiedlichen Rettungspakete für Unternehmen, die entwickelt wurden, um im Jahr 2020 ein historisches Ausmaß an Firmeninsolvenzen zu verhindern. "Die wirtschaftlichen Probleme vieler Unternehmen durch die Corona-Krise zeigen sich bislang nicht in einem Anstieg der Unternehmensinsolvenzen. Die Hilfszahlungen verschleiern derzeit die wahre finanzielle Struktur einiger Unternehmen. Derzeit haben über 300.000 Unternehmen in Deutschland finanzielle Probleme", sagt CRIFBÜRGEL Geschäftsführer Dr. Frank Schlein.

 

Ab dem 1. Oktober 2020 ist in Deutschland mit einem Anstieg der Firmeninsolvenzen zu rechnen, denn ab diesem Stichtag gilt für zahlungsunfähige Unternehmen wieder die Insolvenzantragspflicht.

 

CRIFBÜRGEL geht für das Jahr 2020 von bis zu 18.000 Insolvenzen aus. Da die Insolvenzstatistik stets die Vergangenheit abbildet, also gewissermaßen einen Blick in den Rückspiegel darstellt, werden die genauen Auswirkungen der Corona-Krise verstärkt im kommenden Jahr sichtbar werden. Die Insolvenz-Welle wird auch noch weit ins Jahr 2021 hineinreichen. Die negativen Folgen des Corona-Lockdowns und der anhaltenden Weltwirtschaftskrise wurden somit lediglich verschoben. Geschädigte sind vor allem Gläubiger, das heißt Lieferanten oder auch Vermieter, die befürchten müssen, durch eine Insolvenz auf ihren Forderungen sitzen zu bleiben und so ihr Geld nicht zu bekommen. Derzeit sind Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Touristik (z.B. Reisebüros), Entertainment (z.B. Kinos) und Messebauer besonders insolvenzgefährdet.

 

Auch bei den Privatinsolvenzen erwartet CRIFBÜRGEL einen starken Anstieg im Jahr 2021. Die Privatpleiten sind von Januar bis September im Vergleich zu den letzten drei Quartalen 2019 um 19 Prozent auf 53.000 (Januar bis September 2019: 65.493) Fälle zurückgegangen.

 

Die Gründe liegen zum einen in der längeren Bearbeitungszeit der Insolvenzgerichte während der Corona-Pandemie. Zum anderen haben viele Privatpersonen den Zeitpunkt ihres Insolvenzantrages zeitlich nach hinten verschoben, da sie auf den Stichtag zur verkürzten Restschuldbefreiung warten. Die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre soll für alle Insolvenzverfahren gelten, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt werden.

 

"Auch haben Kurzarbeit und eigene finanzielle Ersparnisse zunächst die finanzielle Schieflage vieler Bundesbürger abgemildert. In einigen Fällen helfen auch weitere Kredite", erklärt Schlein.

 

Durch die aktuelle Wirtschaftskrise wird die private Verschuldung aber deutlich zunehmen. Für die Monate Oktober bis Dezember und auch im Jahr 2021 erwartet CRIFBÜRGEL deutlich mehr Privatinsolvenzen in Deutschland. "Für das laufende Jahr gehen wir von bis zu 85.000 Privatinsolvenzen aus - 2021 könnten es über 100.000 werden", so Schlein.

 

Bei höherer Arbeitslosigkeit wird es wieder mehr Insolvenzen in Deutschland geben, da die Personen bei weiterhin hohen Kosten über weniger Geld verfügen. Aber nicht nur Arbeitslosigkeit, sondern auch der starke Anstieg von Kurzarbeit wird die Zahl der Privatinsolvenzen erhöhen. Die Menschen werden dadurch weniger Geld in der Tasche haben, um ihren Verpflichtungen wie Kreditzahlungen, Mieten oder Finanzierungen nachzukommen. Auf Dauer führt weniger Einkommen erst in die Überschuldung und dann in die Privatinsolvenz.

 

Bereits jetzt gelten circa 6,8 Millionen Bürger als überschuldet. Für viele dieser Personen kann ein Schock auf der Einkommensseite für ein erhöhtes Risiko einer Privatinsolvenz sorgen. Hinzu kommt, dass Soloselbstständige und Honorarkräfte aus unterschiedlichsten Branchen von einem Tag auf den anderen ihr komplettes Einkommen verloren haben. Durch die Corona-Pandemie sind so viele Bürger völlig unerwartet in eine finanzielle Schieflage geraten. Autor: www.buergel.de

 

Insolvenzrecht: Mehr Rechtssicherheit in Krisenzeiten

 

(GFD 09/2020) Die Coronavirus-Pandemie ist eine Belastung für das Wirtschaftsleben.

 

Die Bundesregierung will die Folgen für Unternehmen abmildern. Darum soll das Gesetz zur Insolvenzaussetzung bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden. Das Kabinett hat eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen beschlossen.

Das Gesetz soll Unternehmen helfen, die infolge der Coronavirus-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind.

 

Die Ausbreitung des Coronavirus hat zu Einschränkungen in vielen Bereichen des Privat- und Wirtschaftslebens geführt. Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Insolvenzrecht soll nun bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden, um eben gerade diese Folgen der Pandemie für die Wirtschaft abzufedern. Die Regelungen gelten grundsätzlich für einen begrenzten Zeitraum und sollen nach dem Ende der derzeitigen Ausnahmesituation die Rückkehr zur bisherigen Rechtslage sichern.

 

Durch das Gesetz ist im März dieses Jahres die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen ausgesetzt worden, die infolge der Coronavirus-Pandemie insolvenzreif geworden sind und dennoch Aussichten darauf haben, sich unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfsangebote oder auf andere Weise zu sanieren.

 

Gilt nur für überschuldete Unternehmen

 

Diese Verlängerung soll nur für Unternehmen gelten, die infolge der Coronavirus-Pandemie überschuldet sind, ohne zahlungsunfähig zu sein. Denn anders als bei zahlungsunfähigen Unternehmen bestehen bei überschuldeten Unternehmen Chancen, die Insolvenz dauerhaft abzuwenden. Unternehmen, die zahlungsunfähig sind, können dagegen ihre fälligen Verbindlichkeiten bereits nicht mehr bezahlen. Um das erforderliche Vertrauen in den Wirtschaftsverkehr zu erhalten, sollen diese Unternehmen daher nicht in die Verlängerung einbezogen werden.

 

Die Aussetzung der Antragspflicht läuft zum 30. September 2020 aus. Sie soll nun bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden. Der Gesetzentwurf soll nach der heutigen Befassung im Kabinett von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht und dort zügig behandelt werden.

 

Weiterführende Informationen zum Gesetz erhalten Sie auf der Corona-Themenseite des Bundesjustizministeriums.

 

Was ist eine Formulierungshilfe? Es ist gängige Praxis, dass die Bundesregierung bei der Gesetzgebungstätigkeit des Bundestages Hilfestellung leistet. Dies geschieht in Form von Hintergrundvermerken, durch die mündliche und schriftliche Beantwortung von Fragen einzelner Parlamentarier oder Fraktionen sowie durch die Erarbeitung von Entwürfen einzelner Vorschriften (Regelfall) oder ganzer Regelwerke (Ausnahmefall). Diese Entwürfe werden als Formulierungshilfen bezeichnet. Autor: www.Bundesregierung.de

 

Corona-Krise: Erleichterungen beim Insolvenzrecht geplant

 

(GFD 04/2020) Betriebe, die wegen der Corona-Pandemie zahlungsunfähig werden, müssen nicht mehr innerhalb von drei Wochen Insolvenz anmelden. Das steht im „Corona-Insolvenz-Aussetzungsgesetz“, dem der Bundesrat voraussichtlich Freitag zustimmt. Die Details kennt Ecovis-Rechtsanwältin Stefanie Singer in Regensburg.

 

Wenn Unternehmen bislang nicht innerhalb von drei Wochen nach Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag stellten, wurden sie bestraft. Das galt für Unternehmen ohne persönlich haftende Gesellschafter wie GmbHs oder für GmbH & Co. KGs. Doch das ändert sich jetzt zumindest vorübergehend mit dem Corona-Insolvenz-Aussetzungsgesetz (CorInsAG). „Mit dem Gesetz will die Regierung betroffenen Unternehmen etwas Luft verschaffen“, erläutert Ecovis-Rechtsanwältin Stefanie Singer, „so können sie Zeit überbrücken, bis sie Unterstützungs- und Fördermaßnahmen ausgezahlt bekommen.“ Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. März 2020 gelten.

 

Was sich ändert und für die Unternehmen bedeutet

 

Ein aufgrund der Corona-Pandemie zahlungsunfähiges Unternehmen muss momentan keinen Insolvenzantrag stellen. Das gilt erst einmal bis zum 30. September 2020. Während dieses Zeitraums ist es Unternehmen erlaubt, anderen ihr Geld zu zahlen. Damit entfallen auch die Haftungspflichten der Geschäftsführung, die normalerweise gelten. Zudem dürfen Gläubiger aufgrund des CorInsAG keine Insolvenzanträge stellen. Für Gläubigeranträge, die innerhalb von drei Monaten ab Inkrafttreten des CorInsAG gestellt werden, wird vorausgesetzt, dass der Insolvenzgrund bereits am 1. März 2020 vorlag.

 

„Auch wenn die Corona-Pandemie vermutlich viele Unternehmen an den Rand des Abgrunds bringen wird, sind nicht alle anstehenden Insolvenzen auf das Virus zurückzuführen“, weiß Rechtsanwältin Singer. Daher greift das Corona-Insolvenz-Aussetzungsgesetz auch nicht in allen Fällen.

 

Für diese Fälle gilt das CorInsAG nicht:

 

Wenn die Insolvenzreife nicht auf die Ausbreitung des Corona-Virus zurückzuführen ist.

Wenn es nicht absehbar ist, dass die bestehende Zahlungsunfähigkeit beseitigt werden kann.

Wenn das Unternehmen schon vor dem 31. Dezember 2019 zahlungsunfähig war.

 

Was für Kredite, Sicherheiten oder Deckungsgeschäfte gilt

 

Bekommt ein Betrieb bis zum 30. September 2020 Kredite, Gesellschafterdarlehen oder Sicherheiten, dann gilt die Rückzahlung dieser Mittel bis zum 30. September 2023 nicht als Gläubigerbenachteiligung. „Das hilft Unternehmen enorm, weil sie liquide bleiben und die Möglichkeit bleibt erhalten, dass sie weitere Finanzierungen bekommen“, so Singer.

 

Geschäfte, die während des Aussetzungszeitraums abgeschlossen und vertragsgemäß ausgeführt werden, um zum Beispiel lieferfähig zu bleiben (=Deckungsgeschäfte), sollen nicht anfechtbar sein, falls es später doch zu einer Insolvenz kommt. Das gilt auch, wenn Zahlungserleichterungen gewährt werden, Dritte für den Schuldner bezahlen oder bei Umschuldungen. Ist dem Dritten aber bekannt, dass die Sanierungs- und Finanzierungsmaßnahmen des Schuldners nicht geeignet sind, die eingetretene Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen, dann bleiben diese Geschäfte wie bisher anfechtbar.

Autor: www.ecovis.com

 

Insolvenzwelle durch Corona

 

(GFD 04/2020) 68 Länder werden dieses Jahr eine Rezession haben. Das globale Wirtschaftswachstum ist mit minus 1,3 Prozent negativ. Der Welthandel bricht um 4,3 Prozent ein. Und die Firmeninsolvenzen steigen weltweit um 25 Prozent, in Deutschland um 11 Prozent. Das erwartet der Kreditversicherer Coface in seinem neuen Ausblick für die Weltwirtschaft im Corona-Jahr 2020.

 

Mit der Corona-Krise wurden alle Prognosen vom Jahresbeginn schlagartig hinfällig. So auch die Insolvenzprognosen von Coface. Im Januar erwartete der internationale Kreditversicherer noch eine moderate weltweite Zunahme um 2 Prozent. Jetzt hat sich diese Zahl mehr als verzehnfacht. Das wäre der stärkste Anstieg seit 2009 (29 Prozent), selbst wenn die Wirtschaft im dritten Quartal wieder langsam anspringen würde. Und ohne eine eventuelle zweite Corona-Welle in der zweiten Jahreshälfte. Coface-Volkwirtin Christiane von Berg konstatiert negative Entwicklungen auf der Produktions- wie auf der Nachfrageseite: "Das schwächt Umsätze, Cashflows und Margen der Unternehmen erheblich. Mit den zu erwartenden Folgen bei den Insolvenzen."

 

Den größten Anstieg der Unternehmensinsolvenzen erwartet Coface in den USA mit plus 39 Prozent. Alle westeuropäischen Länder wären betroffen, zusammen mit plus 18 Prozent. Im Einzelnen sieht Coface eine Steigerung für Deutschland um 11 Prozent, Frankreich um 15 Prozent, Großbritannien um 33 Prozent, Spanien um 22 Prozent und Italien um 18 Prozent. Auch für Japan, das ebenso wie Deutschland zehn Jahre lang sinkende Insolvenzzahlen meldete, wird der Anstieg mit 12 Prozent zweistellig ausfallen. In den Emerging Markets könnten sich die Folgen der Krise noch stärker niederschlagen. Dort wird zusätzlich zum Einbruch des Handels der derzeit stetig sinkende Ölpreis zum Problem. Die Unsicherheit zeigt sich bereits darin, dass sich der Kapitalabfluss gegenüber der Krise 2008 vervierfacht hat. Zudem dürften sich nach Einschätzung von Coface geopolitische Spannungen und Konflikte weiter oder wieder verschärfen.

 

"Insgesamt steht die globale Wirtschaft in diesem Jahr vor ihrer ersten Rezession seit 2009", sagt Christiane von Berg. Der Rückgang dürfte selbst bei einem günstigen Szenario bei 1,3 Prozent liegen, nachdem im Vorjahr noch ein Wachstum um 2,5 Prozent verbucht wurde. 2019 erlebten weltweit 11 Länder eine Rezession, dieses Jahr werden es voraussichtlich 68 Länder sein. In den großen Industrieländern wird das Wachstum in den USA um 2,9 Prozent zurückgehen, in Japan um 1,2 Prozent und in der Eurozone um 6,2 Prozent. Die BIP-Wachstumsprognose für Deutschland lautet bei Coface nun minus 6,7 Prozent. Das ist ein stärkerer Konjunktureinbruch als 2009.

 

Wachstum wird es noch in China und Indien geben, wenn auch verlangsamt. Dies liegt daran, dass diese Emerging Markets aufgrund ihres immensen Aufholpotenzials und ihrer schieren Menge an Arbeitskraft noch immer gute Wachstumschancen haben, selbst bei einem Lockdown. Coface sieht China im laufenden Jahr bei einem Plus um 4,0 Prozent und Indien bei plus 3,5 Prozent. Allerdings sind dies äußerst niedrige Wachstumszahlen für diese Volkswirtschaften.

 

Den Rückgang des globalen Handels beziffert Coface für 2020 auf minus 4,3 Prozent. Es wäre das zweite Jahr in Folge mit einer negativen Wachstumsrate nach minus 0,4 Prozent 2019. Allerdings gilt diese ohnehin niedrige Prognose nur, wenn nicht noch zahlreiche Grenzschließungen den Handel weiter erschweren.

Autor: www.coface.de

 

Januar 2020: 5,4 % weniger Unternehmensinsolvenzen als im Januar 2019

 

(GFD 04/2020) Im Januar 2020 registrierten die deutschen Amtsgerichte 1 609 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 5,4 % weniger als im Januar 2019. Auch wenn die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen zurückgegangen ist, liegen die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger mit 4,0 Milliarden Euro deutlich höher als im Vorjahresmonat: Im Januar 2019 hatten sie bei 1,2 Milliarden Euro gelegen. Dieser Anstieg der Forderungen bei gleichzeitigem Rückgang der Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass im Januar 2020 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt haben als im Januar 2019.

 

Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Januar 2020 mit 275 Fällen (Januar 2019: 300) im Wirtschaftsbereich Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen). Unternehmen des Baugewerbes stellten 247 Insolvenzanträge (Januar 2019: 265). Im Gastgewerbe wurden 185 Insolvenzanträge gemeldet (Januar 2019: 208).

 

Zusätzlich zu den Unternehmensinsolvenzen meldeten 7 386 übrige Schuldner im Januar 2020 Insolvenz an (-4,9 % gegenüber dem Vorjahresmonat). Darunter waren 5 453 Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern und 1 599 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen, die ein Verbraucher- beziehungsweise ein Regelinsolvenzverfahren durchlaufen.

Autor: www.destatis.de

 

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