(GFD 09/2022) Die Zahl der Konflikte im Straßenverkehr ist nicht zuletzt aufgrund des geringeren Verkehrsaufkommens auf den Straßen im zweiten Jahr in Folge gesunken. Dies zeigt die Auswertung der über 84.000 Leistungsfälle, die ROLAND Rechtsschutz für Gewerbekunden im Jahr 2021 reguliert hat. Ebenso stellen Konflikte rund um Verträge – weiterhin knapp führend – das größte Rechtsrisiko für Unternehmen dar. Weitere Risiken für einen Rechtsstreit sind arbeitsrechtliche Verfahren, Konflikte um Schadenersatzforderungen und Streitigkeiten rund um Immobilien.
Platz 1: Zahlung steht aus – Konflikte um Verträge
Unternehmer schließen dauernd neue Verträge ab. Sie kaufen und verkaufen Waren, unterzeichnen Finanzierungs- oder Leasingverträge und treffen Vereinbarungen mit Dienstleistern. Das birgt gleich ein doppeltes Risiko: Zum einen besteht die Gefahr, dass Vertragspartner ihren Teil der Vereinbarung nicht erfüllen. Zum anderen, dass das Unternehmen unberechtigte Forderungen aus dem Vertrag abwehren muss. Im Jahr 2021 regulierte ROLAND Rechtsschutz für Gewerbekunden über 20.000 Fälle rund um Verträge.
Platz 2: Kratzer im Lack – Stress im Straßenverkehr
Die rote Ampel übersehen oder den Sicherheitsabstand nicht eingehalten – wer beruflich viel mit dem Auto unterwegs ist, läuft automatisch Gefahr, sich selbst oder einem anderen Verkehrsteilnehmer eine Beule ins Blech zu fahren. Neben der Kfz-Versicherung zählt zur Absicherung für Firmenfahrzeuge häufig auch ein Verkehrsrechtsschutz dazu. Und das aus gutem Grund: Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken oder gar Straftaten wie zum Beispiel Nötigung kommen immer wieder vor – und haben oft ein rechtliches Nachspiel.
Mit über 19.000 Fällen belegt der Straßenverkehr den zweiten Platz unter den häufigsten Rechtsstreitigkeiten für Unternehmen. Nach wie vor bildet der Straßenverkehr daher ein erhebliches Rechtsrisiko für Unternehmen. Denn ob Dienstwagen oder gesunde und umweltfreundliche Diensträder – Fahrzeuge findet man fast in jedem Unternehmen.
Platz 3: Klage gegen Kündigung – Streit am Arbeitsplatz
ROLAND Rechtsschutz bearbeitete im Jahr 2021 gut 14.600 Fälle, die auf Kündigungen, Vertragsaufhebungen oder andere arbeitsrechtliche Themen zurückzuführen sind. Auch bei Abmahnungen, Abfindungen, Gewinnbeteiligungen oder Wettbewerbsverboten kann es zu Unstimmigkeiten kommen. Konflikte in diesem Bereich bilden das drittgrößte Rechtsrisiko für Unternehmen. Mit einem gewerblichen Arbeitsrechtsschutz sind Unternehmer vor den hohen Anwalts- und Gerichtskosten geschützt.
Platz 4: Hundebiss im Dienst – Konflikte um Schadenersatz
Ein Hundebiss im Außendienst oder ein Unfall mit weitreichenden Folgen: Für Unternehmen gibt es viele Möglichkeiten in einen Rechtskonflikt zu geraten, bei denen Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Braucht das geschädigte Unternehmen dann rechtlichen Beistand oder muss sich sogar vor Gericht verantworten, drohen hohe Verfahrenskosten. Im Jahr 2021 unterstützte ROLAND Rechtsschutz Gewerbekunden in mehr als 9.000 Fällen von Schadenersatzforderungen. Damit sind Konflikte in diesem Bereich das viertgrößte Rechtsrisiko für Unternehmen.
Platz 5: Falsche Nebenkostenabrechnung – Verfahren in Sachen Immobilien
Die fünf größten Rechtsrisiken für Unternehmen werden von Konflikten rund um Grundstücke und Immobilien vervollständigt. Konflikte mit Mietern oder Nachbarn können aus diversen Gründen entstehen: Hierzu zählen zum Beispiel eine falsche Nebenkostenabrechnung oder der Vorwurf einer Lärmbelästigung. In rund 8.200 Fällen hat ROLAND Rechtsschutz hier gewerblichen Mietern oder Vermietern weitergeholfen.
Selbstständige oder Unternehmen, die sich vor rechtlichen Risiken absichern möchten, können sich ihren passenden Rechtsschutz – sowohl für ihr Gewerbe als auch für sich selbst und die Familie – bequem online zusammenstellen oder sich durch Expert:innen ihres Vertrauens beraten lassen.
(GFD 10/2020) Trotz Betriebsschließungsversicherung bleiben viele Gastronomen auf ihren Einnahmeausfällen sitzen, die die Corona-Pandemie verursacht hat. Denn die Versicherer wollen oft nicht zahlen. Das Landgericht München I hat jetzt eine Versicherung dazu verurteilt, dem Wirt den Schaden zu bezahlen. Können Gastronomen jetzt noch klagen? Was das Urteil bedeutet, erklärt Ecovis-Rechtsanwältin Heidi Regenfelder in München.
Wenn es darauf ankommt, wollen Versicherungen oft nicht zahlen – das sagt man ihnen zumindest nach. Geschädigte müssen dann um ihr Geld kämpfen. Gegen seine Versicherung geklagt hat der Münchner Augustiner-Keller – und gewonnen. Die auf Versicherungsrecht spezialisierte 12. Zivilkammer des Landgerichts München I entschied, dass die Bayerische Versicherungskammer rund eine Million Euro für 30 Tage Betriebsschließung bezahlen muss. Urteil vom 1. Oktober 2020, Aktenzeichen 12 O 5895/20.
Wie die Versicherung im verhandelten Fall argumentierte
Die Bayerische Versicherungskammer wollte nicht zahlen. Die Begründung: Covid-19 sei ein neuer Krankheitserreger, der nicht unter die versicherten meldepflichtigen Krankheiten falle.
Der Betrieb wurde wegen der Allgemeinverfügungen der Bundesländer geschlossen und nicht auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
Der Wirt hätte gegen die Schießungsanordnung des Ministeriums vorgehen müssen.
Der Gastwirt hätte einen Verkauf „to go“ einrichten können.
Was das Urteil des Landgerichts München bedeutet
Das Gericht ließ keines dieser Argumente gelten. Es stellte klar, dass die Versicherung zahlen muss, auch wenn es im geschlossenen Betrieb keinen Corona-Fall gegeben hat. Ausschlaggebend ist nur, dass das versicherte Unternehmen, wie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) festgelegt, auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes geschlossen wurde. „Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Für Gastronomen ist es positiv. Denn wer jetzt noch klagt, kann sich möglicherweise auch auf die Sichtweise des Münchner Urteils berufen“, sagt Heidi Regenfelder, Rechtsanwältin bei Ecovis in München.
Warum die Allgemeinen Versicherungsbedingungen wichtig sind
In seinem Urteil ging das Landgericht München noch einen Schritt weiter und rügte einen Verstoß gegen das Transparenzgebot einer Klausel in den AVB. „Immer, wenn der Versicherungsschutz durch eine Klausel eingeschränkt wird, muss die Versicherung dem Versicherten genau erklären, was das für seinen Versicherungsschutz bedeutet“, sagt Regenfelder. Im verhandelten Fall war der Versicherer der Meinung, dass Covid-19 nicht versichert sei, weil es sich um eine neue Krankheit handelt, die nicht in der Liste des Infektionsschutzgesetzes erfasst ist. Das Gericht war anderer Meinung. Der Gastwirt darf davon ausgehen, dass sein Versicherungsschutz Covid-19 umfasst und sich mit dem Infektionsschutzgesetz deckt.
Sind staatliche Corona-Hilfen zurückzuzahlen, wenn die Betriebsschließungsversicherung zahlt?
Zahlt eine Versicherung, muss der Wirt weder Kurzarbeitergeld noch andere Corona-Förderungen wie Überbrückungshilfe zurückzahlen. „Staatliche Liquiditätshilfen sind keine Schadenersatzzahlungen, wie das bei Zahlungen von Versicherungen der Fall ist“, erklärt Ecovis-Rechtsanwältin Regenfelder.
Können Gastwirte noch klagen, um Geld von ihrer Versicherung zu bekommen?
Auch wenn das Oberlandesgericht Hamm eine andere Position einnahm und der Versicherung recht gab, dass sie nicht zahlen muss, Urteil vom 15. Juli 2020, Aktenzeichen 20 W 21/20, gilt das Urteil aus München als richtungsweisend. „Denn aus unserer Sicht haben die Versicherungsnehmer die besseren Argumente. Gastwirte sollten daher ihre Versicherungsverträge und besonders die Allgemeinen Versicherungsbedingungen von Experten prüfen lassen“, rät Regenfelder.
Wer den Vergleich angenommen hat, kann leider nicht mehr klagen
Von dem Urteil aus München können Gastronomen allerdings nicht profitieren, wenn sie den Vergleich oder die Kulanz-Lösung ihrer Versicherung angenommen haben. Diese „Bayerische Lösung“ hatte die Bayerische Landesregierung gemeinsam mit zahlreichen Versicherern im Frühjahr 2020 entwickelt. Versicherungsnehmer sollten bei Betriebsschließung nur 15 Prozent der eigentlich vereinbarten Versicherungssumme bekommen. „Die Versicherer zahlen diese Entschädigung, ohne damit eine Rechtspflicht anzuerkennen. Damit sind sie aus dem Schneider und müssen auch nachträglich nicht die volle Versicherungssumme zahlen. Denn die Betriebe können nicht mehr klagen“, sagt Regenfelder. Autor: www.ecovis.com
(GFD 10/2020) Zu schnell gefahren, eine rote Ampel übersehen oder den Sicherheitsabstand nicht eingehalten – wer beruflich viel unterwegs ist, kann dabei auch mal gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. Bei der Auswertung der rund 86.000 Leistungsfälle, die ROLAND Rechtsschutz 2019 für Gewerbekunden reguliert hat, stehen rechtliche Konflikte rund um den Verkehr erneut auf Platz eins. 2020 hingegen beeinflusst Covid-19 die bisherige Statistik: Derzeit liegen Vertragsstreitigkeiten im Ranking knapp vorne.
Platz 1: Ärger im Straßenverkehr
Für Außendiensttermine, den mobilen Kundenservice oder als Anreizinstrument für Mitarbeitende: Dienstwagen sind nach wie vor bei vielen Selbstständigen und Unternehmen verbreitet. Neben der Kfz-Versicherung zählt häufig auch ein Verkehrs-Rechtsschutz für Firmenfahrzeuge zur Absicherung. Und das aus gutem Grund: Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken oder gar Straftaten wie zum Beispiel Nötigung durch Drängeln kommen immer wieder vor – und haben häufig ein rechtliches Nachspiel. Mit rund 23.000 Leistungsfällen steht der Bereich Verkehr auch im Jahr 2019 auf dem ersten Platz der häufigsten Rechtsrisiken von Unternehmen.
In den ersten zehn Monaten des Jahres 2020 sieht das allerdings etwas anders aus. Denn: Das deutlich geringere Verkehrsaufkommen insbesondere in den ersten Wochen der Corona-Pandemie zeigt sich auch an etwas geringeren Leistungsfällen in dieser Kategorie. Mit 17.700 Fällen befindet sie sich bisher nur auf dem zweiten Platz.
Platz 2: Streitigkeiten rund um Verträge
Unternehmer schließen im Arbeitsalltag unzählige Verträge ab. Sie kaufen und verkaufen Waren, unterzeichnen Finanzierungs- oder Leasingverträge und treffen Vereinbarungen mit Dienstleistern. Das birgt in zweierlei Hinsicht Risiken: Zum einen besteht die Gefahr, dass der Vertragspartner seinen Teil der Vereinbarung nicht erfüllt. Zum anderen, dass das Unternehmen unberechtigte Forderungen aus einem Vertrag abwehren muss. 2019 beruhen fast ein Viertel der Leistungsfälle im Gewerbebereich (20.900 Stück) auf derartigen Differenzen.
Und aktuell nimmt die Bedeutung dieses Bereichs noch zu: So machen Vertragsstreitigkeiten derzeit den größten Anteil an den Leistungsfällen aus. Dies hat zwei wesentliche Gründe: Zum einen fallen abgesagte (Dienst-)Reisen und Veranstaltungen in dieses Gebiet. Schon jetzt meldeten die ROLAND-Versicherten bereits fast dreimal so viele Reisestreitigkeiten wie im gesamten letzten Jahr. Zum anderen gibt es fast 50 Prozent mehr Schadenmeldungen beim Versicherungsvertragsrechtsschutz. Häufigster Grund: Streitigkeiten rund um Betriebsschließungsversicherungen, die bei Covid-19 die Leistung verweigerten. Gerade in diesem Bereich befinden sich noch zahlreiche Gerichtsverfahren in der Schwebe.
Platz 3: Arbeitsrechtliche Konflikte
ROLAND Rechtsschutz bearbeitete im Jahr 2019 etwas mehr als 16.000 Fälle, die auf Kündigungen, Vertragsaufhebungen oder andere arbeitsrechtliche Themen zurückzuführen sind. In dieser Kategorie machen Kündigungsschutzklagen von Mitarbeitenden fast die Hälfte aller rechtlichen Konflikte aus. Aber auch bei Abmahnungen, Abfindungen, Gewinnbeteiligungen oder Wettbewerbsverboten kann es zu Unstimmigkeiten kommen. Mit einem gewerblichen Arbeitsrechtsschutz sind Unternehmer vor den hohen Anwalts- und Gerichtskosten geschützt.
Dieser Schutz ist auch in der aktuellen Corona-Krise äußerst wertvoll. Bei der telefonischen Rechtsberatung von ROLAND informierten sich gerade in den ersten Wochen viele Versicherte zu den Themen Kurzarbeit, Lohnfortzahlung oder Homeoffice. Bis Ende September 2020 nahmen sie bereits in mehr als 13.500 Fällen die Unterstützung ihres Rechtsschutz-Partners in Anspruch.
Platz 4: Auseinandersetzungen rund um Grundstücke und Immobilien
Auf dem vierten Platz der rechtlichen Risiken 2019 stehen Streitigkeiten im Bereich Grundstücke und Immobilien. Konflikte im Mietverhältnis oder mit Nachbarn können aus den diversen Gründen entstehen, z. B. Mieterhöhung, fehlerhafte Nebenkosten-Abrechnung oder Vorwurf der Lärmbelästigung. In rund 9.000 Fällen bot ROLAND Rechtsschutz gewerblichen Mietern oder Vermietern hier rechtlichen Rat und Unterstützung. Im aktuellen Jahres-Ranking ist diese Kategorie knapp das Schlusslicht.
Platz 5: Schadenersatzforderungen
Nicht nur für Privatpersonen, auch für Unternehmen sind die Möglichkeiten, in einen Rechtskonflikt rund um eine Schadenersatzforderung zu geraten, vielfältig. Braucht das geschädigte Unternehmen dann rechtlichen Beistand oder muss sogar vor Gericht ziehen, drohen hohe Kosten. 2019 unterstützte ROLAND Rechtsschutz Kunden aus Industrie und Gewerbe in rund 8.000 Schadenersatzforderungen. Damit landet dieses Risiko auf dem fünften Platz im Ranking.
Selbstständige oder Unternehmer, die sich vor rechtlichen Risiken absichern möchten, können sich ihren passenden Rechtsschutz – sowohl für ihr Gewerbe als auch für sich selbst und die Familie – bequem online zusammenstellen. Oder sich durch den Versicherungsmakler bzw. –experten ihres Vertrauens beraten lassen. Autor: www.roland-gruppe.de
(GFD 04/2020) Was sollen Arbeitgeber in Sachen bAV bei Kurzarbeit und Liquiditätsengpässen tun - und was besser lassen? Diese Frage haben die Experten des Beratungs- und Dienstleitungsunternehmens Aon jetzt bei zwei Webinaren beleuchtet.
Wesentlich, insbesondere bei der versicherungsbasierten bAV, ist dabei der genaue Blick auf die unterschiedlichen Zusagearten, Durchführungswege und Plangestaltungen. Die Experten von Aon haben dazu mögliche Szenarien entworfen. Beispiel Kurzarbeit: Es spielt für die Weiterzahlung der bAV-Beiträge eine Rolle, in welcher Höhe Kurzarbeit geleistet wird. Sind es 100 %, werden in der Regel keine Beiträge mehr gezahlt, da die Arbeitnehmer kein Entgelt erhalten, sondern eine Lohnersatzleistung. Ist der Prozentsatz der Kurzarbeit niedriger, können die Beiträge in derselben oder ggf. auch in geringerer Höhe weitergezahlt werden.
In jedem Fall empfiehlt sich der Dialog mit den Arbeitnehmern, nicht nur, wenn sie durch Entgeltumwandlung selber Beiträge leisten: "Arbeitnehmer", so Gundula Dietrich, Geschäftsführerin bei Aon, "müssen beispielsweise wissen, dass mit reduzierten Beiträgen in die bAV auch minimierte Risikoleistungen wie bei Berufsunfähigkeit und Tod einhergehen können.
"Darüber hinaus kann es sich gravierend auswirken, ob eine Stundung oder aber eine Reduktion bzw. Freistellung der bAV-Versicherungsbeiträge umgesetzt wird. "Eine Stundung ist ein schneller und praktikabler Weg, um Liquidität zu schonen und den vollen Versicherungsschutz zu erhalten," sagt Jochen Pölderl, Principal bei Aon. "Allerdings muss man wissen, dass gestundete Beiträge in der Regel in einer Summe und in voller Höhe nachzuzahlen sind, wenn der volle Versicherungsschutz aufrechterhalten bleiben soll.
"Da die derzeitige Ausnahmesituation beispiellos ist, kann mit Sonderregelungen auch bei den Versicherern gerechnet werden. Vieles ist zudem schon in Versorgungsordnungen geregelt, die unbedingt zu prüfen sind. In jedem Fall sollten sich Unternehmen fundiert informieren, bevor sie weitreichende Maßnahmen in die Praxis umsetzen.
Autor: www.aon.com
(GFD 04/2020) Dem regionalen Einzelhandel und der Gastronomie in der aktuellen Corona-Krise wirtschaftlich helfen, und zwar mit einem neuen bundesweiten Gutschein-Verkaufsportal: Das ist das Ziel der Genossenschaftlichen FinanzGruppe. Der Clou: Jeder verkaufte Gutschein ist durch die R+V insolvenzgesichert.
Über das neue Portal "VR-ExtraPlus Hilft" (www.vr-extraplushilft.de ) können sich ab sofort kleine und mittelständische Geschäfte in ganz Deutschland registrieren und dort für ihre Waren und Dienstleistungen Gutscheine anbieten - etwa Bars, Boutiquen, Cafés, Restaurants, Friseure oder Buchläden, die derzeit wegen Corona geschlossen sind. Möglich macht dies eine gemeinsame Initiative der Volksbanken und Raiffeisenbanken, der DZ BANK und der R+V Versicherung, die auch den Gutschein-Insolvenzschutz mit einer Bürgschaftssumme im hohen zweistelligen Millionenbereich übernimmt.
Einzigartig: Insolvenzschutz
Zwar gibt es in Deutschland viele Gutscheinportale. Aber keines bietet eine Insolvenzausfallversicherung, wie sie VR-ExtraPlus Hilft hat: Falls hier ein Gutschein-Anbieter vor Einlösen des Gutscheins Insolvenz anmelden muss, springt die R+V Versicherung ein und erstattet dem Gutschein-Besitzer die Summe. Das schafft Sicherheit für Kunden wie für Unternehmer - und einen zusätzlichen Kaufanreiz. Pro Firma sind Gutscheine bis zu einer Gesamtsumme von 10.000 Euro abgesichert, pro Gutschein maximal 200 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren. Das Portal können alle Firmen in Deutschland nutzen, unabhängig davon, ob sie Kunde der R+V oder einer Genossenschaftsbank sind. Und das aktuell zunächst sogar ohne Gebühr oder Provisionszahlung.
Sofortige Liquidität, neue Kunden
Der Vorteil für Unternehmen, die bei VR-ExtraPlus Hilft mitmachen: Das Geld kommt ihnen sofort zugute, die Gutscheine können später eingelöst werden, sobald die Geschäfte wieder geöffnet haben. Das verschafft den Firmen Liquidität und Umsatz in einer wirtschaftlichen Ausnahmesituation. Zudem erschließen sie sich neue Kundengruppen im Netz - selbst dann, wenn sie noch keinen eigenen Online-Shop haben. Kunden können ihren Gutschein mit paydirekt oder Kreditkarte bezahlen. Die technische Abwicklung übernimmt der Bezahldienstleister OptioPay. "Du bist nicht allein: Dafür stehen wir als R+V ein - erst recht in Krisenzeiten wie diesen", so Jens Hasselbächer, Vertriebsvorstand der R+V Versicherung.
Autor: www.ruv.de
(GFD 04/2020) Gute Nachrichten für Gaststätten und Hotels in Bayern, die zwar über eine Betriebsschließungsversicherung verfügen, deren Anwendbarkeit im Rahmen der Corona-Pandemie allerdings strittig ist. Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat nun zusammen mit den Branchenverbänden und Versicherungsunternehmen eine Lösung ausgearbeitet. Die gemeinsame Empfehlung sieht vor, dass die Versicherer zwischen 10 und 15 Prozent der bei Betriebsschließungen jeweils vereinbarten Tagessätze übernehmen und an die Gaststätten und Hotels auszahlen.
Die Empfehlung wurde bisher von den folgenden Organisationen und Versicherungsunternehmen unterzeichnet:
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft,
Landesentwicklung und Energie
- DEHOGA Bayern
- Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.
- Versicherungskammer Bayern
- Allianz
- Die Haftpflichtkasse VVaG
Weitere Unternehmen haben ihre Unterstützung bereits signalisiert. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: "Das heutige Ergebnis ist aus Sicht aller Beteiligten eine tragfähige und vernünftige Lösung für beide Branchen. Das Signal ist deutlich: Bayern lässt die Gastronomen und Hoteliers in der Krise nicht im Stich. Wir befinden uns in einer noch nie dagewesenen Situation. Deshalb bin ich sehr froh, dass Versicherungsunternehmen, die vbw und der Hotel- und Gaststättenverband sich auf dieses Vorgehen geeinigt haben. Angesichts der angespannten betriebswirtschaftlichen Lage vieler Betriebe wäre es äußerst wünschenswert, wenn sich nun weitere Versicherungsunternehmen dieser Empfehlung anschließen würden."
vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt: "Wir danken dem bayerischen Wirtschaftsminister für seine Initiative zur schnellen Lösung dieses Problems. Es ist eine ausgewogene Lösung, die die vbw inhaltlich voll mitträgt."
Unter Berücksichtigung der statistischen Durchschnittswerte für die Zusammensetzung der Betriebsaufwände im Hotel- und Gaststättengewerbe reduziert sich durch zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen wie Kurzarbeitergeld und Soforthilfen aus Bund und Land sowie durch die ersparten Aufwendungen (zum Beispiel für Materialkosten) der wirtschaftliche Schaden eines Unternehmens im Durchschnitt um rund 70 Prozent. Im Hinblick auf die verbleibenden Einbußen (ca. 30 Prozent) sind die Versicherer bereit, einen freiwilligen Beitrag zu leisten und ihren Kunden hierdurch kurzfristig weitere Liquidität zur Verfügung zu stellen.
Autor: www.ibw-bayern.de
(GFD 04/2020) Den DAX-Konzernen ist es im Jahr 2019 gelungen, die Belastungen durch Niedrigzinsen bei der betrieblichen Altersversorgung in den Bilanzen einzugrenzen. So lautet das Halbzeitergebnis der jährlichen Aon-Studie. Das Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen hat bisher die Bilanzen von 15 der 30 DAX-Unternehmen analysiert.
Wie zu erwarten, sind die Belastungen der Unternehmen durch Rückstellungen für die betriebliche Altersversorgung auch 2019 gewachsen. Ursache dafür ist der Rechnungszins, der im Durchschnitt von 2,0 Prozent (2018) auf 1,1 Prozent weiter gesunken ist.
Je niedriger der Rechnungszins ist, umso mehr Kapital müssen Unternehmen rechnerisch aufbringen, um künftige Rentenansprüche abzudecken.
So stiegen die Bilanzwerte der Pensionsverpflichtungen der untersuchten DAX-Unternehmen um durchschnittlich rund 13 Prozent. Dabei sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Unternehmen groß: bei Infineon ist ein Anstieg um 23 Prozent zu konstatieren. Hier macht sich bemerkbar, dass der Rechnungszins zum Bilanzstichtag im September mit 0,6 Prozent besonders niedrig lag. Bei Unternehmen wie Henkel (Rechnungszins 1,3 Prozent) und BASF (Rechnungszins 1,1 Prozent) sind die Verpflichtungen nur um 7 Prozent gestiegen; beide haben einem Bilanzstichtag zum Jahresende.
Die Möglichkeit, inflationsabhängige Bewertungsparameter nach unten zu korrigieren, nutzten Unternehmen nicht. Sowohl bei den Durchschnittswerten für die Rentendynamik (2019: 1,64 Prozent; 2018: 1,64 Prozent) als auch für den Gehaltstrend (2019: 2,69 Prozent; 2018: 2,74 Prozent) sind keine wesentlichen Anpassungen an das niedrige Zinsniveau und eine damit verbundene niedrigere Inflationserwartung wahrnehmbar. Auch wurde nur vereinzelt mit der Spotrate-Methode zu moderneren Bewertungsverfahren gewechselt, um den ergebniswirksamen Aufwand zu verringern.
Entlastung kam hingegen von anderer Seite: Das zur Sicherung der Pensionsverpflichtungen speziell reservierte Deckungsvermögen (Planvermögen) ist durchschnittlich um 11 Prozent gestiegen. Unternehmen wie Infineon, Henkel und Merck konnten mit 13 Prozent eine überdurchschnittliche Rendite erzielen. Stark gewachsen ist das Planvermögen auch bei Adidas; allerdings wurde hier wie in den Vorjahren das Deckungsvermögen aufgestockt, diesmal um rd. 115 Mio. Euro. Lediglich Vonovia konnte beim Deckungsvermögen keinen Zuwachs verbuchen, weil dieses ausschließlich aus Rückdeckungsversicherungen besteht. Durch die guten Anlageergebnisse ist der Deckungsgrad (Verhältnis von Planvermögen zu Pensionsverpflichtungen) mit 66 Prozent (Vorjahr 67 Prozent) annähernd gleich geblieben.
"Im vergangenen Jahr konnten die Konzerne die höheren Belastungen noch gut verarbeiten", erläutert Fred Marchlewski, Geschäftsführer bei Aon, das Ergebnis der Studie. "Kennzahlen wie Bilanzsumme oder Eigenkapital sind ähnlich gestiegen wie die Pensionsverpflichtungen. In 2020 wird das allerdings deutlich schwieriger. Der Rechnungszins ist bislang gesunken und gleichzeitig sind die Anlagemärkte aktuell durch die Corona-Krise eingebrochen. Die Unternehmen (nicht nur im DAX-Segment) sollten daher abwägen, wie sie die Altersversorgung flexibel auf die veränderte Situation anpassen können. Auch dürfte es sinnvoll sein, den Einstieg in moderne Versorgungskonzepte weiter zu forcieren."
Autor: www.aon.com