Alles auf einen Blick – der neue Förderkompass 2023 ist da

 

(GFD 07/2023) Welche Förderprogramme gibt es und welche passen zu welchem Vorhaben? Der Förderkompass fasst die BAFA-Zuschussprogramme zusammen und bietet eine erste Orientierung. Nun ist der Förderkompass 2023 erschienen.

 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) setzt für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zahlreiche Förderprogramme um. Diese leisten einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz und die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mitterlen Unternehmen (KMU).

 

Orientierung über die verschiedenen Programme in den Bereichen Energie und Wirtschaft bietet der Förderkompass. Dieser richtet sich an private Haushalte und KMU. Der Förderkompass listet die verschiedenen Programme auf und informiert zu Antragsberechtigung, Förderhöhe und Kontaktmöglichkeiten.

 

Förderprogramme: Energie und Klimaschutz

 

Energiewende vorantreiben: Die Programme in diesem Bereich sorgen für mehr Energieeffizienz, mehr Erneuerbare Energien und kommen damit dem Klimaschutz zu Gute. Hierzu zählen u. a. Bundesförderung für effiziente Gebäude, Energieberatung für Wohngebäude sowie Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme oder der Umweltbonus, mit dem die Elektromobilität gefördert wird.

 

Förderprogramme: Wirtschaft

 

Wachstum für Deutschland: Mit der Wirtschaftsförderung stärkt das BAFA die Wettbewerbsfähigkeit kleinerer und mittlerer Unternehmen und unterstützt dabei Produkte erfolgreich auf wichtigen Auslandsmärkten zu präsentieren: angefangen bei der Handwerksförderung, über die Förderung von Unternehmensberatungen bis hin zur Unterstützung bei der Erschließung ausländischer Märkte, wie dem Auslandsmesseprogramm.

 

Wo ist der Förderkompass erhältlich?

 

Sollten Sie Interesse an dem Förderkompass 2023 haben, können Sie Ihre Anfrage über das Kontaktformular stellen.

 

Eine digitale Version des Förderkompasses 2023 finden Sie hier. https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesamt/foerderkompass.html;jsessionid=D6C5C6AA0552B5A7DEEF2B3E0EAD9A13.intranet252?nn=1468680

Autor: www.bafa.de

 

KfW und BMWK erweitern Förderangebot für nachhaltige Investitionen kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) um Leasing

 

(GFD 07/2023) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und die KfW unterstützen ab 01.07.2023 die kleinen und mittelgroßen Unternehmen in Deutschland bei der Finanzierung von nachhaltigen und klimafreundlichen Maßnahmen durch das neue Förderangebot "Grünes ERP-Globaldarlehen Leasing". Gefördert werden Investitionen in Leasing-finanzierte bewegliche Güter wie z.B. Anlagen, Maschinen sowie Nutz- und Dienstfahrzeuge, die sich an den jeweils gültigen technischen Mindestanforderungen der EU-Taxonomie oder an den KfW-Standards für Energieeffizienz orientieren. Die KfW stellt hierfür zunächst bis zu 500 Mio. EUR pro Jahr bereit.

 

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck: "Kleine und mittlere Unternehmen spielen eine zentrale Rolle für das Gelingen der Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft. Eines unserer wichtigsten Instrumente mit denen wir den Mittelstand bei der Transformation unterstützen sind die ERP-Programme. Diese erweitern wir nun - neben den Kredit- und Beteiligungsfinanzierungsprogrammen - um das "Grüne ERP-Globaldarlehen Leasing." Durch die günstigen Konditionen erleichtern wir Investitionen in klimafreundliche Anlagen, Maschinen und Fahrzeuge."

 

KfW-Vorständin Katharina Herrmann, zuständig für das inländische Fördergeschäft: "Immer mehr Unternehmen nutzen Leasing wegen seiner Vielseitigkeit und Flexibilität. Diese Eigenschaften machen es zu einem attraktiven Instrument, wenn es darum geht, die kleinen und mittelgroßen Firmen bei der Finanzierung der nachhaltigen Transformation mitzunehmen. Die Kombination aus günstiger KfW-Refinanzierung und Unterstützung des ERP-Sondervermögens macht es den Unternehmen leichter, den künftigen Anforderungen der nachhaltigen Transformation gerecht zu werden."

 

Leasinggesellschaften und Banken mit entsprechender Bonität und Erfahrung erhalten daraus Globaldarlehen zu vorteilhaften Konditionen, die sie im Rahmen ihrer Verträge an mittelständische Unternehmen weitergeben. Die Zinssätze beruhen auf dem günstigen Refinanzierungsniveau der KfW und enthalten zusätzlich eine Zinsverbilligung aus dem ERP-Sondervermögen. Das "Grüne ERP-Globaldarlehen Leasing" erweitert das bestehende KfW-Förderangebot, indem die - für den Mittelstand zunehmend an Bedeutung gewinnende - Finanzierungsform Leasing erstmals mit Verbilligungsmitteln ausgestattet wird. Zugleich erhöhen die attraktiven Konditionen den Anreiz für mittelständische Unternehmen, Maßnahmen zur klimafreundlichen und nachhaltigen Transformation umzusetzen.

 

Das ERP-Sondervermögen fördert seit über 70 Jahren die Wirtschaft in Deutschland. Es stammt aus den Mitteln des Marschallplans und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verwaltet. Im Fokus der Förderung stehen kleine und mittlere Unternehmen, die in ihrer Finanzierungssituation oftmals gegenüber Großunternehmen strukturell benachteiligt sind. Insgesamt leistet die ERP-Förderung einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen und der freien Berufe. Zudem trägt sie zur Schaffung neuer und zur Sicherung bestehender Arbeitsplätze bei. Autor: kfw.de

 

Neue Fördermittel für die Digitalisierung in Unternehmen

 

(GFD 12/2022) Welche Fördermittel für Unternehmen gibt es? Wie können Sie sich bei der Digitalisierung unterstützen lassen?

 

Neue Fördermittel für Unternehmen im Bereich Digitalisierung

Unternehmen können bundesweit Fördermittel für Digitalisierung und Beratung zur Digitalisierung beantragen. Das Bildungsinstitut Wirtschaft organisiert für Sie eine kostenfreie Fördermittelberatung. Für einen ersten Überblick haben wir Ihnen einige Förderinstrumente aufgelistet welche Sie bundesweit in abrufen und in Anspruch nehmen können:

 

Neue Fördermittel für Unternehmen

 

Bundesweite Förderungen

Es handelt sich um bundesweite Förderungen. Gerne informieren wir Sie und helfen Ihnen bei der Beantragung. Rufen Sie uns gerne unter der Nummer 02871-239 507-8 an.

 

Digital Jetzt

Digital Jetzt ist ein Förderprogramm mit bundesweiter Abdeckung. Es fördert Investitionen in digitale Technologien und die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Umgang mit diesen neuen digitalen Technologien. Hierbei Soll das Programm kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützen digitale Technologien und das nötige Know-How für die eigene Zukunftsfähigkeit zu etablieren.

 

Gefördert werden:

 

Unternehmen bis zu 499 Mitarbeitenden

mit einem Zuschuss von bis zu 40% der Fördersumme

diese beträgt hier maximal 50.000 EUR

es ist unterteilt in 2 Module

Investitionen in digitale Technologien (wie z.B. Hard- und Software)

Investitionen in die Qualifizierung der eigenen Mitarbeitenden (im Umgang mit digitalen Technologien)

 

 

BAFA Förderung unternehmerischen Know-Hows

Die BAFA-Förderung unternehmerischen Know-Hows zielt auf jede Art von Unternehmen, angefangen bei Jungunternehmen, ebenso wie Bestandsunternehmen und auch Freiberuflern.

 

Gefördert werden:

 

Beratung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung

mit einem Zuschuss von bis zu 80% in den neuen Bundesländern (außer Berlin)

bis zu 90% Zuschuss für Unternehmen in Schwierigkeiten

Die förderfähigen Beratungskosten liegen je nach Unternehmen bei 3.000-4.000 EUR

Details zum Förderprogramm

 

Unternehmenswert Mensch (plus)

Die BAFA-Förderung unternehmerischen Know-Hows zielt auf jede Art von Unternehmen, angefangen bei Jungunternehmen, ebenso wie Bestandsunternehmen und auch Freiberuflern.

 

Unternehmenswert Mensch ist ein Programm der INQA-Initiative neue Qualität der Arbeit und zielt darauf ab, kleine und mittlere Unternehmen für zukünftige Herausforderungen zu sensibilisieren und zu befähigen sich diesen vielfältigen Herausforderungen zu stellen.

 

Dieses Programm ist 2022 ausgelaufen und wird 2023 durch das INQA Coaching ersetzt.

 

 

 

Go Inno

Das Programm Go Inno (auch als BMWi-Innovationsgutschein bekannt) fördert externe Beratungsleistung mit Blick auf Innovation im eigenen Unternehmen. Hier ist der Blick vor allem auf Produkt- und technische Verfahrensinnovationen gerichtet. Das Programm besticht darüber hinaus durch seinen geringen bürokratischen Aufwand.

 

Gefördert werden:

 

Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitenden

Unternehmen mit bis zu 20 Mio EUR Umsatz

mit einem Zuschuss von 50%

In bis zu drei Stufen:

Stufe 1: Potenzialanalyse

Stufe 2: Realisierungskonzept

Stufe 3: Projektmanagement

Details zum Förderprogramm

 

Go Digital

Das Förderprogramm go-digital widmet sich der zunehmenden Digitalisierung des gesamten Geschäftsalltags und wendet sich an kleine und mittelständische Unternehmen. Es bietet individuelle und praxiswirksame Beratungs- und Umsetzungsleistungen um Unternehmen auf dem Weg in die Digitalisierung zu unterstützen.

 

Gefördert werden:

 

Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitenden

Unternehmen mit bis zu 20mio EUR Umsatz

Förderung mit einem Zuschuss von 50%

Fördersumme maximal 33.000 EUR

Beratungs- und Umsetzungsleistungen in den Bereichen

Digitalisierungsstrategien

IT-Sicherheit

Digitale Geschäftsprozesse

Datenkompetenz

Digitale Markterschließung

Details zum Förderprogramm

 

Das INQA-Coaching ab 2023 - Neue Fördermittel für Unternehmen

Das im August 2022 neu erlassene Förderprogramm der INQA - Initiative neue Qualität der Arbeit - wird in 2023 an die großen Erfolge der Programme unternehmensWert:Mensch und unternehmensWert:Mensch plus anknüpfen. Die Prozessberatung wird nun jedoch erneut erweitert und schließt nun auch agile Themen mit ein.

 

Gefördert werden:

 

Beratung zu nachhaltigen Veränderungs- und Lernprozessen im Unternehmen

unter Einbeziehung der Beschäftigten

KMU mit einem Jahresumsatz <50mio EUR oder Jahresbilanzsumme <43mio EUR

mit einem mind. zweijährigen Bestehen

mit <250 Mitarbeitenden

mit einem Zuschuss von bis zu 80%

 

Digitalisierungsmaßnehmen anstoßen und umsetzen zu können.

 

Dabei können Anträge ausschließlich online eingereicht werden.

 

Gefördert werden:

 

Förderquote von bis zu 80%

Fördersumme 4.000-15.000 EUR

<250 Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente)

KMU mit einem Jahresumsatz <50mio EUR oder Jahresbilanzsumme <43mio EUR

Mit Unternehmenssitz in Nordrhein Westfalen

MID Gutschein - Digitalisierung - nur NRW

Dieser Bereich der MID-Förderung richtet sich gezielt auf die Beratung und Umsetzung von Digitalisierungsleistungen im eigenen Unternehmen. Dabei werden Unternehmen dabei unterstützt sich mit externer Beratung und Begleitung digital bzw. weiter digital aufzustellen um innovationsorientiert handeln zu können.

 

Hierbei stehen Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsprozesse im Zentrum. Die externe Unterstützung kann dabei Beratung und Umsetzung beinhalten.

 

Details zu den Fördermitteln

 

MID Gutschein - Digitale Sicherheit - nur NRW

Der Teilbereich "MID-Digitale Sicherheit" widmet sich speziell der sehr aktuellen Thematik der IT-Sicherheit. Dieses Förderprogramm will KMU darin unterstützen Sicherheitslücken und Schwachpunkte im eigenen Betrieb aufzudecken, zu beheben und die Resilienz des Unternehmens gegen zukünftige Bedrohungen nachhaltig zu stärken.

 

Schwerpunkte des Programms bilden drei besondere Themenbereiche:

 

Schwerpunkt A: Analyse des Ist-Zustandes

Dieser umfasst eine u.a. eine Analyse des status-quo. Eine Übersicht der aktuell bestehenden Infrastruktur, Audits, Penetrationstests und Simulationen von Gefährdungssituationen.

Schwerpunkt B: Der Faktor Mensch

Hiermit werden besonders Maßnahmen zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden angesprochen, etwa in Form von Schulungen oder Fortbildungen. Auch die Fortbildung von Einzelpersonen zum IT-Sicherheitsbeauftragten ist förderfähig.

Schwerpunkt C: Die Software

Der dritte Schwerpunkt beleuchtet die Anschaffung eines Basisschutz für die IT-Infrastruktur. Im Besonderen förderfähig ist die Beschaffung von Antiviren-, AntiRansom- und DDoS-Schutz-Software. Ebenso förderfähig sind auch die Installation und Wartung. Autor: www.bildungsinsitut-wirtschaft.de

 

Nicht verpassen: 20 Millionen Euro Förderprogramm für geistiges Eigentum von KMU gestartet

 

(GFD 02/2021) Die Europäische Kommission und das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) möchten kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 1.500 Euro für die Anmeldung von Marken- und Geschmacksmustern unterstützen. ETL IP Patentanwältin Diana Taubert: "Hierbei handelt es sich um ein einmaliges Angebot der Europäischen Union, dass sich Gründer und insbesondere solche, die von der Corona-Krise betroffen sind, nicht entgehen lassen sollten."

 

Die Corona-Krise trifft viele mittelständische Unternehmen besonders schwer. Damit deren Innovationskraft auch weiterhin erhalten bleibt, will die Europäische Union diese mit insgesamt 20 Millionen Euro unterstützen. Noch bis zum 31. Januar haben kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) die Möglichkeit, sich für die erste Phase des neuen Förderprogramms der Europäischen Union anzumelden. Sie können Fördermittel von bis zu 1.500 Euro für die Anmeldung von Marken- und Geschmacksmustern beantragen.

 

Insgesamt ist die Förderung in fünf Zeitfenster unterteilt. Wer möglichst schnell vom Programm profitieren möchte, sollte sich jedoch beeilen: Die erste Phase des Fonds endet bereits am 31. Januar. Die Antragstellung ist nur innerhalb der jeweiligen Zeitfenster möglich. Die letzte Phase endet am 30. September 2021.

 

Eine schnelle Beantragung empfiehlt sich, sagt ETL IP Patentanwältin Diana Taubert: "Bei den Förderungen gilt die Devise: Wer zuerst kommt, malt zuerst." Die Förderung sei vor allem für Gründer und junge Unternehmen hilfreich, so Taubert. "Junge KMUs trifft die Krise besonders stark. Das Förderprogramm der EU stellt deshalb eine sinnvolle und wichtige Stütze für kleinere Unternehmen dar, die durch die Krise finanziell geschwächt wurden."

 

Der Zuschuss gilt für zwei verschiedene Dienstleistungen und beträgt 75 % bzw. 50 %. Bei der ersten Dienstleistung handelt es sich um eine Vorabdiagnose. Diese ist dann zu empfehlen, wenn noch Unsicherheiten über die Anmeldung bestehen. Interessierte können eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums beim nationalen oder regionalen EU-Amt für geistiges Eigentum beauftragen. Experten prüfen dann das Geschäftsmodell, die Waren bzw. Dienstleistungen und Entwicklungspläne. Im Anschluss entwickeln sie eine Strategie, welche Rechte des geistigen Eigentums angemeldet werden sollten und wie das IP-Portfolio weiterentwickeln werden kann, wenn Anmelder bereits Rechte innehaben. Die Kosten für diese Dienstleistung fördert das Programm mit 75 Prozent.

 

Auch die eigentliche Marken- und Designanmeldung wird gefördert. KMUs müssen Marken- bzw. Geschmacksmuster beim jeweiligen Amt anmelden. Die Gebühren für diese Anmeldung bezuschusst das Förderprogramm in Höhe von 50 Prozent.

 

Ein großer Vorteil des Förderprogramms ist, dass Anmelder in je einem Zeitfenster die Förderung für nur eine Dienstleistung beantragen können, also zum Beispiel die Förderung für die Vorabdiagnose in Zeitfenster 1 und die teilweise Erstattung der Anmeldegebühren in Zeitfenster 3.     Autor: www.etl.de

 

Ist Ihr Unternehmen reif für die digitale Zukunft? Förderprogramm "Digital Jetzt"

 

(GFD 09/2020) Damit die Umsetzung einer digitalen Geschäftsstrategie nicht an den Finanzen scheitert, hilft der Staat mit Förderprogrammen wie „Digital Jetzt“, z. B. bei Investitionen in neue Soft- oder Hardware. Bis zu 70% Zuschüsse zu Ihren Investitionen sind möglich – selbst die Schulung und das Training Ihrer Mitarbeiter ist zuschussfähig.

 

 Wenn Sie eine oder mehrere der folgenden Fragen mit Nein beantworten, dann können Sie von „Digital Jetzt“ profitieren:

 

• Haben Sie Erfahrung mit der Analyse von sehr großen Datenmengen, z.B. um daraus Rückschlüsse auf das Verhalten Ihrer Kunden oder Ihrer Mitbewerber zu ziehen?

• Verfolgen Sie Projekte mit dem Ziel der Entwicklung neuer, digitaler Leistungsangebote (Smart Services)?

• Haben Sie Erfahrung mit der personalisierten Produktion von Produkten (kundenindividuelle Serienfertigung) oder der schnellen Herstellung von Prototypen mit Hilfe von 3D-Druckern?

• Haben Sie bereits mit Hilfe von Anwendungen auf der Basis von Künstlicher Intelligenz (KI) Routineaufgaben in Ihrer Firma automatisiert? Verfügen Sie über ein intelligentes System zum Management der knappen Human Ressources mit entsprechenden digitalen Kompetenzen?

• Ist Homeoffice mehr als eine Alternative und denken Sie aktuell darüber nach, diese Form der Arbeit intensiver zu nutzen?

• Immer mehr Kaufentscheidungen werden online getroffen. Verfügen Sie über eine durchdachte Strategie, wie Sie die Online-Erfahrungen Ihrer Kunden (Digital Customer Experience) verbessern können? Sind Sie für Ihre Kunden gut online, z. B über Social-Media-Kanäle, erreichbar?

• Nutzen Sie bereits digitale Lösungen, um Mitarbeiter von Ihrem Unternehmen zu faszinieren, diese zu finden, zu binden und weiterzubilden?

• Denken Sie darüber nach, wie Sie entlang der Wertschöpfungskette digitale Lösungen zur Optimierung der Kommunikation und Kooperation mit Partnern zukünftig nutzen wollen?

• Sind Sie dabei, die Chancen aus MES (Manufacturing Enterprise Systems) für sich und Ihr Unternehmen in die Realität zu überführen?

• Der demografische Tsunami steigert das Risiko massiven Wissensverlustes – Denken Sie an digitale Systeme, um den Verlust von Wissen zu minimieren?

• Cyberrisiken sind eine Gefahr für Unternehmen aller Größenordnungen. Haben Sie jemals umfassend über diese Bedrohung in Ihrem Unternehmen nachgedacht und Maßnahmen ergriffen, um z. B. Ihre Kundendaten wirksam zu schützen?

• Cloudcomputing, Sharing Economy oder Crowd-Kreativität – Sind diese Trends in Ihrem Unternehmen bereits auf dem Radar?

 

Ein Nein bei einer Frage oder bei mehreren Fragen kann bedeuten, dass Sie in digitale Technologien oder neues Wissen investieren sollten. Hier unterstützt Sie „Digital Jetzt“.

 

So nutzen Sie Schritt für Schritt Ihre digitalen Zukunftschancen…

 

„Digital Jetzt“ eröffnet ab August vielen Unternehmen den Zugang zu attraktiven staatlichen Zuschüssen. Allerdings benötigt man für die Beantragung der Mittel eine ausgearbeitete und plausible Digitalisierungsstrategie.

Doch auch dabei helfen staatliche Programme, die bspw. die externe Beratung zur Ausarbeitung einer solchen Strategie fördern. Neben den bundesweiten Programmen, BAFA Unternehmensberatung oder unternehmensWert Mensch, gibt es in den Ländern spezifische Zuschussprogramme. So gibt es in NRW das Programm „Potenzialberatung“ .  Autor: www.zuschusshelden.de

 

Förderung von Unternehmensberatungen durch das BAFA

 

(GFD 04/2020) Mit der Förderrichtlinie des BMWi zur Förderung des unternehmerischen Know-hows werden sowohl allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie auch spezielle Beratungen von Unternehmen gefördert.

 

Im Rahmen dieses Förderprogramms können zu allen von ihm abgedeckten Themen grundsätzlich auch Beratungen durch Steuerberater gefördert werden. Eine Beratung zu steuerlichen Fragen wird dagegen nicht gefördert, auch nicht Corona-induzierte Steuerfragen.

 

Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Zwischen dem BMWi, dem BAFA und der BStBK besteht seit Jahren Übereinstimmung darüber, dass Steuerberater Berater im Sinne der Richtlinien sein können. Die Voraussetzung, dass mehr als 50 % des Gesamtumsatzes auf die entgeltliche Unternehmensberatung gerichtet sein muss, gilt bei Steuerberatern grundsätzlich als erfüllt. Unabhängig von dieser grundsätzlichen Übereinstimmung prüft das BAFA in jedem Einzelfall, ob die Voraussetzungen für die Beratungsförderung erfüllt sind. Steuerberater müssen damit auch die Qualitätsanforderungen des BAFA erfüllen.

https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html

Autor: www.bstbk.de

 

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